Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Escaria Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Jay111

Landratte

Beiträge: 12

Wohnort: NRW

Danksagungen: 48

  • Nachricht senden

21

02.10.2010, 08:15

Zitat

ob da überhaupt einer ist am wochenende? der das wieder zum laufen bringt? ?(
Ich denk nicht,seh es aber Positiv mal endlich mal ein freies Wochende :thumbup:

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Satans_Sohn

Landratte

Beiträge: 31

Danksagungen: 103

  • Nachricht senden

22

02.10.2010, 08:52

Zitat

wo haben die bloß die hardware bestellt in koala lumpur? oder muß die noch erfunden werden?

Also unser Systemadministrator in unserer Kanzlei hat letzte Woche Montag für unseren SERVER drei 2 TB Festplatte bestellt, welche am Mittwoch morgen geliefert wurde.

Ich habe mit Ihm mal Rücksprache gehalten und dieser meinte, dass alle großen Computerfirmen entsprechend binnen 24h liefern können, wenn nicht gar noch schneller! z.B. bestellt bis 16.00 Uhr, erhalt per Overnight-Express am nächsten Morgen um 9 Uhr oder so!!!

Klar kostet dass dann ein Aufschlag, aber wenn eine Firma UNBEDINGT ein Hardware-Teil, egal was es nun mal ist, braucht, ist diese bereit auch dieses zu investieren.

Er hat mir bei seinem Lieferanten auf der Homepage gezeigt: Sämtliche notwendigen Systemkomponenten, angefangen bei A wie Adapter bis Z wie Zeitschalt bla kein plan was das für ein dings war... 99,9% sofort lieferbar binnen 24h!!!

Ich werfe hier mal den § 263 Abs. 1 StGB in den Raum:

§ 263 StGB

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines
anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder
durch Entstellung oder
Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum
erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.


Dieses könnte man in gewisser Weise sogar annehmen, da die Aussage kam, dass notwendige Ware bestellt wurde, welche jedoch angeblich immernoch nicht eingetroffen ist.
Ich frage mich, was hier die Leitung für Komponenten bestellt hat bzw. WO!
Bisher wurde ja nur die Aussage in den Raum gestellt, dass angeblich Ware bestellt wurde. Wann und wo, ist fraglich.
Der Straftatbestand könnte wie folgt erfüllt sein:
Das Vermögen eines anderen (also DEINS) wird dadurch beschädigt, indem der andere (also DU) einen Premiumaccount hat, und diesen entsprechend nicht nutzen kann, die Firma aber für diesen Service eine Bezahlung erhalten hat und keine notwendige Rückerstattung oder so leistet.


Und die AGBs, bringen vor Gericht auch nix!!! Ich kann in AGBs so viel Müll rein schreiben... ein gewiefter Kollege (oder ich :D ) nehme Sie dir dann auseinander!!!

So hat diese hiesige Firma in den AGBs ausgeführt:

§ 6 Perlen

Im Spiel besteht für den User die Möglichkeit, virtuelle
Währungseinheiten (sog. „Perlen“) käuflich zu erwerben. Mit dem Kauf von
„Perlen“ erwirbt der Spieler das Recht zur Nutzung einer erweiterten
Funktionalität des Spiels (Zurverfügungstellung und Nutzung von
Features). Art und Umfang dieser zusätzlichen Funktionen sind der
Webseite zu entnehmen.

Welche Features zu welchem Tarif angeboten werden, welche Funktionen
diese haben und welche Vorraussetzungen sie erfordern, ist der Webseite
der jeweiligen Spielewelt zu entnehmen. Die aufgeführten Preise
verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sobald der vom
User ausgewählte Betrag dem Konto von InQnet gutgeschrieben worden ist
[alternativ: die angegebene Kreditkarte überprüft worden ist / die
Paypal-Zahlung bestätigt worden ist...], erhält dessen Spiel-Charakter
die erworbene Anzahl von „Perlen“ übertragen. Sollte es aufgrund
technischer Probleme oder aus sonstigen Gründen nicht möglich sein, dem
User die erworbenen „Perlen“ zu übertragen, bekommt er den eingezahlten
Geldbetrag zurück erstattet.

Nur bei technischen Problemen oder aus sonstigen Gründen, wo es nicht möglich ist, dem User seine Perlen zu übertragen, eine Rückzahlung einzuleiten ist RECHTSWIDRIG!!!
Diese Rückzahlung ist auch dann einzuleiten, wenn der entsprechende Service NICHT GEWÄHRT werden kann. So gab es in einem anderen Spiel (ich nenne mal keine Namen... und das Urteil suche ich noch), wo ein 18j-Abiturschüler (Kläger) die beklagte Firma, welche ein Onlinegame angeboten hat, richtig alt hat aussehen lassen. Der Streitwert war die Rückerstattung von, sage und schreibe: 1,99 Euro!!! (zzgl. Mahnkosten usw.).

Kurzzusammenfassung:
Der Kläger vertrat die Auffassung, dass die Beklagten verpflichtet sind, bei entsprechenden Ausfallzeiten eine entsprechende Vergütung zurückzuzahlen oder die Laufzeit eines entsprechend gebuchten Premiumaccounts zu verlängern.
1. Instanz: Amtsgericht hat dem Kläger Recht gegeben,
2. Instanz: Landgericht hat dem Kläger, nach Berufung der Beklagten, ebenfalls Recht gegeben,
3. Instanz: Oberlandesgericht hat die darauf gerichtete Revision der Beklagten zugungsten des Klägers verworfen.
Also und das mal eben bei einem Streitwert von 1,99 Euro...
Nur mal so nebenbei erwähnt!

Das war / ist keine Rechtsberatung!!! Sollten rechtliche Fragen auftauchen: Wendet euch an euren Rechtsanwalt.
Alles weitere zu diesen AGBs erspare ich mir mal... ich könnte diese an einen Kollegen weiterleiten und er kann sicher noch viel mehr dazu schreiben, zumal er sich mit Vertragsrecht richtig gut auskennt!!!

Also schönen Samstag noch...

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

homeless

Landratte

Beiträge: 51

Wohnort: Palatin

Danksagungen: 139

  • Nachricht senden

23

02.10.2010, 08:59

Zitat

Zitat

wo haben die bloß die hardware bestellt in koala lumpur? oder muß die noch erfunden werden?

Also unser Systemadministrator in unserer Kanzlei hat letzte Woche Montag für unseren SERVER drei 2 TB Festplatte bestellt, welche am Mittwoch morgen geliefert wurde.

Ich habe mit Ihm mal Rücksprache gehalten und dieser meinte, dass alle großen Computerfirmen entsprechend binnen 24h liefern können, wenn nicht gar noch schneller! z.B. bestellt bis 16.00 Uhr, erhalt per Overnight-Express am nächsten Morgen um 9 Uhr oder so!!!

Klar kostet dass dann ein Aufschlag, aber wenn eine Firma UNBEDINGT ein Hardware-Teil, egal was es nun mal ist, braucht, ist diese bereit auch dieses zu investieren.

Er hat mir bei seinem Lieferanten auf der Homepage gezeigt: Sämtliche notwendigen Systemkomponenten, angefangen bei A wie Adapter bis Z wie Zeitschalt bla kein plan was das für ein dings war... 99,9% sofort lieferbar binnen 24h!!!

Ich werfe hier mal den § 263 Abs. 1 StGB in den Raum:

§ 263 StGB

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines
anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder
durch Entstellung oder
Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum
erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.


Dieses könnte man in gewisser Weise sogar annehmen, da die Aussage kam, dass notwendige Ware bestellt wurde, welche jedoch angeblich immernoch nicht eingetroffen ist.
Ich frage mich, was hier die Leitung für Komponenten bestellt hat bzw. WO!
Bisher wurde ja nur die Aussage in den Raum gestellt, dass angeblich Ware bestellt wurde. Wann und wo, ist fraglich.
Der Straftatbestand könnte wie folgt erfüllt sein:
Das Vermögen eines anderen (also DEINS) wird dadurch beschädigt, indem der andere (also DU) einen Premiumaccount hat, und diesen entsprechend nicht nutzen kann, die Firma aber für diesen Service eine Bezahlung erhalten hat und keine notwendige Rückerstattung oder so leistet.


Und die AGBs, bringen vor Gericht auch nix!!! Ich kann in AGBs so viel Müll rein schreiben... ein gewiefter Kollege (oder ich :D ) nehme Sie dir dann auseinander!!!

So hat diese hiesige Firma in den AGBs ausgeführt:

§ 6 Perlen

Im Spiel besteht für den User die Möglichkeit, virtuelle
Währungseinheiten (sog. „Perlen“) käuflich zu erwerben. Mit dem Kauf von
„Perlen“ erwirbt der Spieler das Recht zur Nutzung einer erweiterten
Funktionalität des Spiels (Zurverfügungstellung und Nutzung von
Features). Art und Umfang dieser zusätzlichen Funktionen sind der
Webseite zu entnehmen.

Welche Features zu welchem Tarif angeboten werden, welche Funktionen
diese haben und welche Vorraussetzungen sie erfordern, ist der Webseite
der jeweiligen Spielewelt zu entnehmen. Die aufgeführten Preise
verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sobald der vom
User ausgewählte Betrag dem Konto von InQnet gutgeschrieben worden ist
[alternativ: die angegebene Kreditkarte überprüft worden ist / die
Paypal-Zahlung bestätigt worden ist...], erhält dessen Spiel-Charakter
die erworbene Anzahl von „Perlen“ übertragen. Sollte es aufgrund
technischer Probleme oder aus sonstigen Gründen nicht möglich sein, dem
User die erworbenen „Perlen“ zu übertragen, bekommt er den eingezahlten
Geldbetrag zurück erstattet.

Nur bei technischen Problemen oder aus sonstigen Gründen, wo es nicht möglich ist, dem User seine Perlen zu übertragen, eine Rückzahlung einzuleiten ist RECHTSWIDRIG!!!
Diese Rückzahlung ist auch dann einzuleiten, wenn der entsprechende Service NICHT GEWÄHRT werden kann. So gab es in einem anderen Spiel (ich nenne mal keine Namen... und das Urteil suche ich noch), wo ein 18j-Abiturschüler (Kläger) die beklagte Firma, welche ein Onlinegame angeboten hat, richtig alt hat aussehen lassen. Der Streitwert war die Rückerstattung von, sage und schreibe: 1,99 Euro!!! (zzgl. Mahnkosten usw.).

Kurzzusammenfassung:
Der Kläger vertrat die Auffassung, dass die Beklagten verpflichtet sind, bei entsprechenden Ausfallzeiten eine entsprechende Vergütung zurückzuzahlen oder die Laufzeit eines entsprechend gebuchten Premiumaccounts zu verlängern.
1. Instanz: Amtsgericht hat dem Kläger Recht gegeben,
2. Instanz: Landgericht hat dem Kläger, nach Berufung der Beklagten, ebenfalls Recht gegeben,
3. Instanz: Oberlandesgericht hat die darauf gerichtete Revision der Beklagten zugungsten des Klägers verworfen.
Also und das mal eben bei einem Streitwert von 1,99 Euro...
Nur mal so nebenbei erwähnt!

Das war / ist keine Rechtsberatung!!! Sollten rechtliche Fragen auftauchen: Wendet euch an euren Rechtsanwalt.
Alles weitere zu diesen AGBs erspare ich mir mal... ich könnte diese an einen Kollegen weiterleiten und er kann sicher noch viel mehr dazu schreiben, zumal er sich mit Vertragsrecht richtig gut auskennt!!!

Also schönen Samstag noch...
danke! das bestätigt ja meine rede!

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Satans_Sohn

Landratte

Beiträge: 31

Danksagungen: 103

  • Nachricht senden

24

02.10.2010, 09:01

Irgendwie ist es nur am WE so... komisch komisch...

Schau an, mein Beitrag ist wieder drin... :D gerade noch rausgenommen und nun schon wieder drin... dabei gebe ich doch nur meine Meinung wieder... komisch komisch...

Art. 5 GG scheinen die hier nicht zu kennen... schade schade...

Artikel
5 Grundgesetz


(1)
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert
zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung
durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet
nicht statt.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Satans_Sohn« (02.10.2010, 09:09)


Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

homeless

Landratte

Beiträge: 51

Wohnort: Palatin

Danksagungen: 139

  • Nachricht senden

25

02.10.2010, 09:02

ja, hab auch gestaunt. daher hab ich ihn zitiert ;)

ist schon interessant, wie schnell hier gegen die meinungsfreiheit verstossen wird und unangenehme beiträge einfach gelöscht werden. aber nun ist er ja wieder da...

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Satans_Sohn

Landratte

Beiträge: 31

Danksagungen: 103

  • Nachricht senden

26

02.10.2010, 09:06

Jepps!

Zumal die hier auch generell die Worte zensieren, was eindeutig ein Verstoß gegen Art.5 GG ist...

Versuch doch ma ********* oder so zu schreiben... und bums kommt der Zensurfilter rein...

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Starlord II.

Freischwimmer

Beiträge: 126

Wohnort: Palatin

Beruf: hab ich!

Danksagungen: 335

  • Nachricht senden

27

02.10.2010, 09:11

sorry, aber wenn ihr den Unterschied zwischen einer Festplatte (welche selbstverständlich in der Regel ab Lager geliefert werden können) und spezialisierten Servern nicht kennt, dann redet auch nicht über solche Dinge und einen solch langen Beitrag ganz zu zitieren ist genauso beschissen wie dass das Spiel nicht läuft, lernt mal ein wenig wie man sich in nem Forum verhält!
und als Rechtsanwalt taugt Satans_Sohn nur sehr bedingt. Nicht alles was für dich so klar und eindeutig ist, wird dann auch so beurteilt.

Ich sehe da nur einen menge Schwachsinn, dabei nehme ich nicht die Macher des Spiels in Schutz - aber du solltest definitiv nicht über Dinge reden von denen du mal gehört hast aber trotzdem 0-Ahnung hast!

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

homeless

Landratte

Beiträge: 51

Wohnort: Palatin

Danksagungen: 139

  • Nachricht senden

28

02.10.2010, 09:11

ja, die erfahrung hatte ich auch schon.
überhaupt ist man hier recht freizügig mit den wahrheiten (welche man gerade braucht). siehe mein beitrag:

[Positiv + Negativ] Diskussionsthread Serverprobleme

man wirbt hier mit über 55000 spieler auf palatin. in wirklichkeit sind es aber gerade mal knapp 3000, ale anderen sind datenleichen. eigentlich ein gefundenes fressen für die konkurrenz. die könnten hier abmahnen ohne ende. werbung mit falschen angaben etc. so verschafft man sich gegenüber der konkurrenz einen vorteil, wenn man dem neukunden so viele mitspieler suggeriert.

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

plaste74

unregistriert

29

02.10.2010, 09:20

Ach schön "Freizeit" was mach ich da eigentlich ,so ohne escaria hm

a Fahrradfahren, am Strand Spazieren-gehen, oder mal jemanden besuchen

Danke für freizeit
plaste

"Oooops. Wir sind furchtbar leid, aber ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut oder kontaktieren Sie unsere Support-Mitarbeiter bei support@escaria.com"

Warum sollte ich euch anschreiben ,ich war es nicht ,bin unschuldig

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Salasar

Landratte

Beiträge: 1

Danksagungen: 2

  • Nachricht senden

30

02.10.2010, 09:24

Guten morgen allerseits. Ich bin wohl nicht der erste der wieder mal sauer ist, dass am WK der Server nicht geht. ^^

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

andromeda

unregistriert

31

02.10.2010, 09:25

das find ich ja eine frechheit einen unbequemen beitrag zu entfernen, bloß weil man scheinbar hier mit kritik nicht umgehen kann, aber leute, wir wollen spielen und nicht ständig hier abhängen, weil wieder irgend etwas nicht geht, inzwischen fühlt man sich wirklich total verarscht :cursing:

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Arn_Olafsson

Freischwimmer

Beiträge: 136

Danksagungen: 376

  • Nachricht senden

32

02.10.2010, 09:26

so bin auf Arbeit.

Wenn ich wiederkomme is vllt wieder der Lag behoben. Sonst schau ich Montag mal wieder ob ich schon meine Insel wiedersehe oder es weiterhin den klasse Spruch vom Support gibt ;)

Einfach lächerlich sowas...

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Satans_Sohn

Landratte

Beiträge: 31

Danksagungen: 103

  • Nachricht senden

33

02.10.2010, 09:26

Zitat

"Oooops. Wir sind furchtbar leid, aber ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut oder kontaktieren Sie unsere Support-Mitarbeiter bei support@escaria.com"
Nun an der Grammatik muss auch noch geübt werden... auch wenn es wohl von Google Crome kam... da kommt teilweise echt so ein Müll raus... :D

Dass die von Escaria "furchtbar leid" sind .... kann ich mir denken :D:D:D

Ich bin dann auch mal "furchtbar leid". Kippe is zuende gequalmt und mein Bett ruft.

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Starlord II.

Freischwimmer

Beiträge: 126

Wohnort: Palatin

Beruf: hab ich!

Danksagungen: 335

  • Nachricht senden

34

02.10.2010, 09:26

Ach schön "Freizeit" was mach ich da eigentlich ,so ohne escaria hm

a Fahrradfahren, am Strand Spazieren-gehen, oder mal jemanden besuchen

Warum sollte ich euch anschreiben ,ich war es nicht ,bin unschuldig


hm ... ich würde am Strand spazieren gehen und Möven abschiessen^^, btw. was hast du denn für nen Strand?

Hat nicht mal jemand gesagt, Plaste ist immer schuld? :D

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

homeless

Landratte

Beiträge: 51

Wohnort: Palatin

Danksagungen: 139

  • Nachricht senden

35

02.10.2010, 09:32

Zitat

und als Rechtsanwalt taugt Satans_Sohn nur sehr bedingt. Nicht alles was für dich so klar und eindeutig ist, wird dann auch so beurteilt.
ich habe keine ahnung, ob er als RA was taugt - aber darum geht es hier doch gar nicht. und das man sich vor gericht und auf hoher see in gottes hand befindet ist auch eine alte weissheit.
fakt ist aber, dass rechtsunwirksame agb-klauseln verworfen werden können. das wäre nicht das erste mal. da gibt es z.b. den passus des gerichtsstandes. Österreich? und gleichzeitig gilt deutsches recht? völliger blödsinn. welcher richter in österreich urteilt nach deutschem recht? und das die firma nicht geld zurückzahlen muss wenn die leistung dafür nicht erbracht wird, ist nicht durch agb-klauseln auszuschliessen.

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Gama

Kapitän

Beiträge: 2 061

Wohnort: Wien

Danksagungen: 7419

  • Nachricht senden

36

02.10.2010, 09:37

Irgendwie ist es nur am WE so... komisch komisch...

Schau an, mein Beitrag ist wieder drin... :D gerade noch rausgenommen und nun schon wieder drin... dabei gebe ich doch nur meine Meinung wieder... komisch komisch...

Art. 5 GG scheinen die hier nicht zu kennen... schade schade...

Artikel
5 Grundgesetz


(1)
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert
zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung
durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet
nicht statt.
Liebster Satan, du hast aber schon die Forenregelen gelesen als du dich hier angemeldet hast oder?

wenn nicht hier bitte eine Auszug dazu:

Sperrung oder Löschung bei Verstößen
Bei Verstößen gegen Gesetz, Ethik, Netiquette, diese Board-Regeln und Verwarnungen sowie Trolling, Flaming und Spam wird der Admin vom Hausrecht Gebrauch machen und den auffälligen User und/oder dessen Beiträge gegebenenfalls sperren oder löschen.

Eine Sperrung oder Löschung von Usern und Beiträgen liegt ganz im Ermessen des Admins. Es besteht keinerlei Anspruch auf Beteiligung an diesem Forum oder Erhalt von Beiträgen und folglich auch keine Nachweis- und Begründungspflicht für den Foruminhaber.



Und es geht hier auch nicht darum 3 neue Festplatten zu kaufen und die dazu zu stecken.
Den dazugehörigen Thread findet ihr hier im Forum
Computer says noooooo

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Wei

Landratte

Beiträge: 9

Danksagungen: 15

  • Nachricht senden

37

02.10.2010, 09:38

*******nicht aufregen Leute**********
sie sind dran am Hardware tauschen .... also denk ich :D
ich hoffes mal so.... ^^

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Starlord II.

Freischwimmer

Beiträge: 126

Wohnort: Palatin

Beruf: hab ich!

Danksagungen: 335

  • Nachricht senden

38

02.10.2010, 09:39

Zitat

und als Rechtsanwalt taugt Satans_Sohn nur sehr bedingt. Nicht alles was für dich so klar und eindeutig ist, wird dann auch so beurteilt.
ich habe keine ahnung, ob er als RA was taugt - aber darum geht es hier doch gar nicht. und das man sich vor gericht und auf hoher see in gottes hand befindet ist auch eine alte weissheit.
fakt ist aber, dass rechtsunwirksame agb-klauseln verworfen werden können. das wäre nicht das erste mal. da gibt es z.b. den passus des gerichtsstandes. Österreich? und gleichzeitig gilt deutsches recht? völliger blödsinn. welcher richter in österreich urteilt nach deutschem recht? und das die firma nicht geld zurückzahlen muss wenn die leistung dafür nicht erbracht wird, ist nicht durch agb-klauseln auszuschliessen.


In diesem Punkt gebe ich dir durchaus recht, nur ist es so, dass in vielen AGBs "Blödsinn" enthalten ist.
Rechtlich wiederum ist es so, dass wenn eine Klausel rechtlich ungültig ist, das ganz normale Vertrags-
recht gilt. Das ist aber nicht besonders aufregend, da wie gesagt in vielen AGBs ungültige oder frag-
würdige Klauseln stehen.

@Wei: schön wäre es :(

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

martin

Freischwimmer

Beiträge: 112

Danksagungen: 159

  • Nachricht senden

39

02.10.2010, 10:04

Zitat


wo haben die bloß die hardware bestellt in koala lumpur? oder muß die noch erfunden werden?


HP

Also unser Systemadministrator in unserer Kanzlei hat letzte Woche Montag für unseren SERVER drei 2 TB Festplatte bestellt, welche am Mittwoch morgen geliefert wurde. Ich habe mit Ihm mal Rücksprache gehalten und dieser meinte, dass alle großen Computerfirmen entsprechend binnen 24h liefern können, wenn nicht gar noch schneller! z.B. bestellt bis 16.00 Uhr, erhalt per Overnight-Express am nächsten Morgen um 9 Uhr oder so!!!


Tja nur 2 TB schnupf ich dir mit einem Haar aus dem rechten Nasenfluegel weg....wie ich schon gesagt habe:

  • Wenn ich 2TB platte brauchte waer das schon lang da
  • Wenn ich ein wenig mehr Ram braeuchte wer das schon lang da


Klar kostet dass dann ein Aufschlag, aber wenn eine Firma UNBEDINGT ein Hardware-Teil, egal was es nun mal ist, braucht, ist diese bereit auch dieses zu investieren.


Fuer gewoehnlich dauert ein Standard Angebot allein schon mal eine Woche bis ich es kriege...

Schoene gruesse aus meinem Urlaub...

lg,
Martin

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

plaste74

unregistriert

40

02.10.2010, 10:09

naja ,funzt doch wieder

alles wieder gut :D , Wochenende gerettet ,muss jetzt nicht die Schwiegermutter besuchen

danke

Es hat sich bereits 1 Gast bedankt.

Ähnliche Themen

Social Bookmarks