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Zitat
wo haben die bloß die hardware bestellt in koala lumpur? oder muß die noch erfunden werden?
danke! das bestätigt ja meine rede!Zitat
Zitat
wo haben die bloß die hardware bestellt in koala lumpur? oder muß die noch erfunden werden?
Also unser Systemadministrator in unserer Kanzlei hat letzte Woche Montag für unseren SERVER drei 2 TB Festplatte bestellt, welche am Mittwoch morgen geliefert wurde.
Ich habe mit Ihm mal Rücksprache gehalten und dieser meinte, dass alle großen Computerfirmen entsprechend binnen 24h liefern können, wenn nicht gar noch schneller! z.B. bestellt bis 16.00 Uhr, erhalt per Overnight-Express am nächsten Morgen um 9 Uhr oder so!!!
Klar kostet dass dann ein Aufschlag, aber wenn eine Firma UNBEDINGT ein Hardware-Teil, egal was es nun mal ist, braucht, ist diese bereit auch dieses zu investieren.
Er hat mir bei seinem Lieferanten auf der Homepage gezeigt: Sämtliche notwendigen Systemkomponenten, angefangen bei A wie Adapter bis Z wie Zeitschalt bla kein plan was das für ein dings war... 99,9% sofort lieferbar binnen 24h!!!
Ich werfe hier mal den § 263 Abs. 1 StGB in den Raum:
§ 263 StGB
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen
rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines
anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder
durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum
erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder
mit Geldstrafe bestraft.
Dieses könnte man in gewisser Weise sogar annehmen, da die Aussage kam, dass notwendige Ware bestellt wurde, welche jedoch angeblich immernoch nicht eingetroffen ist.
Ich frage mich, was hier die Leitung für Komponenten bestellt hat bzw. WO!
Bisher wurde ja nur die Aussage in den Raum gestellt, dass angeblich Ware bestellt wurde. Wann und wo, ist fraglich.
Der Straftatbestand könnte wie folgt erfüllt sein:
Das Vermögen eines anderen (also DEINS) wird dadurch beschädigt, indem der andere (also DU) einen Premiumaccount hat, und diesen entsprechend nicht nutzen kann, die Firma aber für diesen Service eine Bezahlung erhalten hat und keine notwendige Rückerstattung oder so leistet.
Und die AGBs, bringen vor Gericht auch nix!!! Ich kann in AGBs so viel Müll rein schreiben... ein gewiefter Kollege (oder ich ) nehme Sie dir dann auseinander!!!
So hat diese hiesige Firma in den AGBs ausgeführt:
§ 6 Perlen
Im Spiel besteht für den User die Möglichkeit, virtuelle
Währungseinheiten (sog. „Perlen“) käuflich zu erwerben. Mit dem Kauf von
„Perlen“ erwirbt der Spieler das Recht zur Nutzung einer erweiterten
Funktionalität des Spiels (Zurverfügungstellung und Nutzung von
Features). Art und Umfang dieser zusätzlichen Funktionen sind der
Webseite zu entnehmen.
Welche Features zu welchem Tarif angeboten werden, welche Funktionen
diese haben und welche Vorraussetzungen sie erfordern, ist der Webseite
der jeweiligen Spielewelt zu entnehmen. Die aufgeführten Preise
verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sobald der vom
User ausgewählte Betrag dem Konto von InQnet gutgeschrieben worden ist
[alternativ: die angegebene Kreditkarte überprüft worden ist / die
Paypal-Zahlung bestätigt worden ist...], erhält dessen Spiel-Charakter
die erworbene Anzahl von „Perlen“ übertragen. Sollte es aufgrund
technischer Probleme oder aus sonstigen Gründen nicht möglich sein, dem
User die erworbenen „Perlen“ zu übertragen, bekommt er den eingezahlten
Geldbetrag zurück erstattet.
Nur bei technischen Problemen oder aus sonstigen Gründen, wo es nicht möglich ist, dem User seine Perlen zu übertragen, eine Rückzahlung einzuleiten ist RECHTSWIDRIG!!!
Diese Rückzahlung ist auch dann einzuleiten, wenn der entsprechende Service NICHT GEWÄHRT werden kann. So gab es in einem anderen Spiel (ich nenne mal keine Namen... und das Urteil suche ich noch), wo ein 18j-Abiturschüler (Kläger) die beklagte Firma, welche ein Onlinegame angeboten hat, richtig alt hat aussehen lassen. Der Streitwert war die Rückerstattung von, sage und schreibe: 1,99 Euro!!! (zzgl. Mahnkosten usw.).
Kurzzusammenfassung:
Der Kläger vertrat die Auffassung, dass die Beklagten verpflichtet sind, bei entsprechenden Ausfallzeiten eine entsprechende Vergütung zurückzuzahlen oder die Laufzeit eines entsprechend gebuchten Premiumaccounts zu verlängern.
1. Instanz: Amtsgericht hat dem Kläger Recht gegeben,
2. Instanz: Landgericht hat dem Kläger, nach Berufung der Beklagten, ebenfalls Recht gegeben,
3. Instanz: Oberlandesgericht hat die darauf gerichtete Revision der Beklagten zugungsten des Klägers verworfen.
Also und das mal eben bei einem Streitwert von 1,99 Euro...
Nur mal so nebenbei erwähnt!
Das war / ist keine Rechtsberatung!!! Sollten rechtliche Fragen auftauchen: Wendet euch an euren Rechtsanwalt.
Alles weitere zu diesen AGBs erspare ich mir mal... ich könnte diese an einen Kollegen weiterleiten und er kann sicher noch viel mehr dazu schreiben, zumal er sich mit Vertragsrecht richtig gut auskennt!!!
Also schönen Samstag noch...
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Satans_Sohn« (02.10.2010, 09:09)
Nun an der Grammatik muss auch noch geübt werden... auch wenn es wohl von Google Crome kam... da kommt teilweise echt so ein Müll raus...Zitat
"Oooops. Wir sind furchtbar leid, aber ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut oder kontaktieren Sie unsere Support-Mitarbeiter bei support@escaria.com"
Ach schön "Freizeit" was mach ich da eigentlich ,so ohne escaria hm
a Fahrradfahren, am Strand Spazieren-gehen, oder mal jemanden besuchen
Warum sollte ich euch anschreiben ,ich war es nicht ,bin unschuldig
ich habe keine ahnung, ob er als RA was taugt - aber darum geht es hier doch gar nicht. und das man sich vor gericht und auf hoher see in gottes hand befindet ist auch eine alte weissheit.Zitat
und als Rechtsanwalt taugt Satans_Sohn nur sehr bedingt. Nicht alles was für dich so klar und eindeutig ist, wird dann auch so beurteilt.
Liebster Satan, du hast aber schon die Forenregelen gelesen als du dich hier angemeldet hast oder?Irgendwie ist es nur am WE so... komisch komisch...
Schau an, mein Beitrag ist wieder drin... gerade noch rausgenommen und nun schon wieder drin... dabei gebe ich doch nur meine Meinung wieder... komisch komisch...
Art. 5 GG scheinen die hier nicht zu kennen... schade schade...
Artikel
5 Grundgesetz
(1)
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern
und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert
zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung
durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet
nicht statt.
ich habe keine ahnung, ob er als RA was taugt - aber darum geht es hier doch gar nicht. und das man sich vor gericht und auf hoher see in gottes hand befindet ist auch eine alte weissheit.Zitat
und als Rechtsanwalt taugt Satans_Sohn nur sehr bedingt. Nicht alles was für dich so klar und eindeutig ist, wird dann auch so beurteilt.
fakt ist aber, dass rechtsunwirksame agb-klauseln verworfen werden können. das wäre nicht das erste mal. da gibt es z.b. den passus des gerichtsstandes. Österreich? und gleichzeitig gilt deutsches recht? völliger blödsinn. welcher richter in österreich urteilt nach deutschem recht? und das die firma nicht geld zurückzahlen muss wenn die leistung dafür nicht erbracht wird, ist nicht durch agb-klauseln auszuschliessen.
Zitat
wo haben die bloß die hardware bestellt in koala lumpur? oder muß die noch erfunden werden?
Also unser Systemadministrator in unserer Kanzlei hat letzte Woche Montag für unseren SERVER drei 2 TB Festplatte bestellt, welche am Mittwoch morgen geliefert wurde. Ich habe mit Ihm mal Rücksprache gehalten und dieser meinte, dass alle großen Computerfirmen entsprechend binnen 24h liefern können, wenn nicht gar noch schneller! z.B. bestellt bis 16.00 Uhr, erhalt per Overnight-Express am nächsten Morgen um 9 Uhr oder so!!!
Klar kostet dass dann ein Aufschlag, aber wenn eine Firma UNBEDINGT ein Hardware-Teil, egal was es nun mal ist, braucht, ist diese bereit auch dieses zu investieren.