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Pixie

Schiffsjunge

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21

04.08.2014, 11:13

Hallo Paulchen_Panter,

deshalb bin ich auf das Thema Discordia eingegangen. Deine Feststellung stimmt. Jedoch nimmt die Sonderstellung - Ausnahmeregelung hier Discordia ein und nicht etwa alle anderen Welten, für die die FPC gültig sein soll.
Beides muss ersichtlich sein und die AGB entsprechend erweitert werden.

Es ist, soweit greifbar, erfasst was so an Veränderungen der allg. Geschäftsgrundlage gegeben ist. Auch wenn es Dir getrennt erscheint, sollen die Regeln doch für alle Welten gelten, sind damit auch nicht aus den AGB herauszuhalten.
Was verstehst Du unter Plattform? -

Oberbegriff ist Escaria, wo auf einem Server die verschiedenen Spiel-Welten erreichbar sind. Der Server selbst ist ein anderer Anbieter, mit welchem Hitsys einen Vertrag abgeschlossen und/oder übernommen hat, der uns nur berührt, wenns hakt.

Alle dort nicht genannten "Erweiterungen", die eine grundsätzliche Regelung bedeuten, wie auch nicht abschliessende wäre nur an diesen für alle, insbes. Neueinsteiger sichtbaren Platz zu stellen. Die AGB entsprechend anzupassen hat man auch vorher versäumt, wennschon solche Sonderstellungen als gegeben hingestellt wurden.
Hier handelt es sich im Grunde um (einseitige) erfüllte User-Wünsche. Kompliziert wird es, wenn die der AGB entgegenstehen, deshalb müssen sie rein und
ausgerichtet werden, damit es auch passt.

Ausnahme sind: die hier im Forum diesbezüglichen Diskussionen, die zu einer Gestaltung einer FPC führten.
Einseitige Änderungen, die zu Unverständnis führen, sind da nicht erlaubt.

Ich gucke jetzt in die Systemnachrichten bei Discordia - nichts da.
Und dieses Nichts finden wir auch in den AGB. :)

Zusatz: -AGB - FPC oder Sonderregeln wie bei Discordia müssen einen fixierten Platz haben und düften nicht löschbar sein.
Hier im Forum ist alles löschbar wie Du weisst.

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Zelolitis

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22

04.08.2014, 12:32

Da gehe ich sogar ein Schritt weiter, und behaupte mal, wenn man die FPC in die AGBs einfügt, werden die AGBs ungültig, weil die FPC absolut nichts mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tun hat.
Ich vermute mal dass die AGBs von einem Notar abgesegnet werden müssen. Da der Notar (Jurist) das Spiel nicht kennt, wird er die FPC ebenso wenig verstehen, wie ein "normal-Sterblicher" die AGBs versteht. Ich denke, der Notar wird verlangen die FPC aus den AGBs zu streichen, weil die FPC juristisch nichts aussagt.


Pixie: Was ist mit meiner Frage? Wann hast du je eine Information über eine Gesetzesänderung bekommen?

Weitere frage: wie willst du in den AGBs Discordia von den anderen Welten trennen? Die Geschäftsbedingungen sind identisch. Nur die FCP hat da keine Gültigkeit.
Mein Monopoly vergleich sei nicht vergleichbar, da einem niemand das Spiel wegnehme, wenn man cheatet? Hier doch auch nicht? Es wird lediglich der Account gesperrt. Man kann warten bis die Sperre um ist, oder sich einen neuen Account anlegen. Wie man beim Monopolyspiel mit cheatern umgeht, steht vermutlich nicht in den Spielregeln, dass ist eine Ermessenssache der Spieler, genauso wie es hier eine Ermessenssache des Supports ist.

Ganz egal womit du das vergleichst:
Du gehst in Mac Donalds und bestellst ein Hamburger. Juristisch schliesst du ein Kaufvertrag ab. Hast du jemals die AGBs von MacDonalds zu Gesicht bekommen?

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Pixie

Schiffsjunge

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23

04.08.2014, 13:28

wieso, wenn die FPC nicht mit den AGB zu tun haben, die bereits die Kriterien für das Spiel abstecken, brauchen wir sie nicht.

Da die FPC aber Bedingungen enthalten, die allgemeine Voraussetzungen, wie IP-Sharing, Handelsembargo enthalten und diese
durchaus üblichen Gegebenheiten ohne zusätzl. kostenpflichtigen Mehraufwand für einen Haushalt mit mehreren Personen oder andere Gruppen bestimmt sind, müssen übliche und trotzdem abweichende Normen auch enthalten sein.
Da ist sehr viel Überflüssiges enthalten, könnte ich nur zustimmen, aber, man möchte ja keine Spieler, die sich über einen Anschluss virtuell vermehren könnten.
Deshalb werden diese Regeln für eine Majorität dann auch so gehalten, dass sie aus der allg. AGB zum Spiel ausgeschaltet sind. ^^

Über die Gesetze, die sehr allgemein über Medien häufig ausgestrahlt werden, Verkehr, Recht, Gesetzesänderungen etc. etc. hast Du nie etwas gehört?
Du bist eben eingefleischter Escaria-Spieler und ignoriert einfach alles andere. Wo lebst Du denn.
Fahre einfach mal in der Dunkelheit mit einem Fahrrad- ohne Licht, setze ich dazu. An die 10 € Bussgeld erinnerst Du Dich dann. ;)
Dieses Beispiel kam gerade heute und wenn Du interessiert wärst könntest Du so eine Behauptung nicht aufstellen.

Die Ausnahme Discordia hatte ich gerade wiederholt erwähnt. Lesen bitte.
Es ist doch sehr einfach in den AGB auf derartige Ausnahmen hinzuweisen, wenn sie praktiziert werden. Sie müssen nur fixiert sein und dürfen nicht löschbar
sein.
Ich möchte hier nicht die MCDonalds-Kundschaft vergleichen. - Die allg. Gesetzgebung reicht völlig aus.
Bei MD handelt es sich vielfach um sogenannte Franchise-Unternehmen. Der Aushang muss, wie auch das Jugendschutzgesetz in den Geschäftsräumen aufgehängt sein. MD ist eine Gaststätte, kein online-Handel.
Hier ist es die AGB, die zugänglich die Kriterien aufzeigen sollte und nicht im Hinterzimmer irgendwo versteckt - als Oster- Überraschung.

Auf andere AGBs zu schauen hast Du Dich wohl noch nicht getraut und hängst vorm Auspuffrohr. Bisschen was an Zeit muss sein dafür. :)

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schonwiedertot

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24

04.08.2014, 14:09

"sind insbesondere, aber nicht abschließend" (§4 AGB)
Die AGB sagen es im Prinzip schon selbst.
"insbesondere" und "nicht abschließend" indiziert, dass es sich um den unbestimmten Rechtsbegriff handelt.
Soweit ich das nachvollziehen konnte über diverse Quellen jedenfalls.
Das bedeutet zwar, dass man sich auf Dinge berufen kann, die in den AGB selbst nicht enthalten sind und den Einzelfall separat behandeln darf, jedoch im Nachhinein die AGB erweitern muss.
Sobald also der Erste wegen unangemeldetem Sitting oder, weil er einen zu früh wieder gesittet hat gesperrt wird, müssten die AGB um diese Regel erweitert werden, damit es dann auch allgemein gültig ist.

Alternativ ist es schätze ich möglich nur diesen Grund zur Löschung/Sperrung zu nennen:
  • Spielgefährdung, also jedes Verhalten, welches das Spielerlebnis anderer User gefährdet; (§4 AGB)

Und anschließend einfach zur näheren Erläuterung auf die FPC zu verweisen.

Da wir aber alle keine Juristen sind, bleibt die Frage, ob es sinnvoll ist weiter zu diskutieren. Eine professionelle Antwort kann uns nur ein Jurist geben oder ggf der Betreiber, wenn er sich bei einem Juristen darüber schlau gemacht hat. Da man von ihm jedoch so gut wie nie etwas hört bleibt die Frage, ob die AGB angepasst werden würden, sollte jemand nachweisen können, dass die FPC den AGB zugefügt oder zumindest erwähnt werden müsste, ohne dass der geringste Zweifel an der Glaubwürdigkeit aufkommt.

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Pixie

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25

04.08.2014, 16:11

Das sehe ich auch so und es war bereits vor einem Jahr zur FPC bekannt, dass es so ist.

Was die Juristen anbelangt, so ist das nicht unbedingt zuverlässig.
Es sind Dienstleister, die gerne so formulieren wie es dem Wunsch des Auftraggeber entspricht. Damit verdient er sein Geld und kann nur auf diese Punkte achten.
Er wird es auch auf Wunsch missachten und ist bestrebt sein Klientel zu bedienen und entsprechend formulieren.
Weiterhin steht er dann nicht mehr in Verantwortung, wenn sein Auftrag wunschgemäß erfüllt wurde.

Das hier an der AGB kein Jurist mitgewirkt hat ist offensichtlich. Gleiches gilt für die -für alle gültige - FPC.
Der Jurist hat keinerlei Erfahrung oder Insiderkenntnisse und ist auf genaue Informationen angewiesen, die er im engeren Sinn nur der aktuell gültigen Gesetzgebung entnehmen kann, die den Spielverlauf nicht bestimmt.
Standort Wien - BGB - EU-Recht - escaria.com spricht für internationale Kontakte, müsste berücksichtigt werden.
Und das ist nicht alles.
Es ist nur einiges offensichtlich geworden an diesem Vorgang. Das es nicht so geht und nicht wirksam ist - ich spreche für mich.
Ausnahmsweise.

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Paulchen_Panter

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26

04.08.2014, 16:57

Hallo Pixie

Die Plattform ist in meinen Augen nicht der Server, sondern alles was mit Escaria zu tun hat, sprich das Game selbst, das Forum und der Perlen Kauf. Dies wird alles in den AGB geregelt.


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Pixie

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27

04.08.2014, 17:18

Hallo Paulchen_Panter,

Plattform ist vielschichtig = Windows, Linux, etc.
hierzu sowohl Hardware-Ebenen und Software-Ebenen.
Bei Software z.B. Entwicklung.

Der Server stellt die Hardware-Ebenen, Escaria die Software-Ebenen - zum Bleistift
kann gemischt sein - ich hatte früher mehrere Betriebssysteme in einem PC auf mehreren Festplatten.

Diese zur Verfügung gestellte Hardware funktioniert mit div. Datenbanken für die konfiguriert wird, eingerichtet wird.
Plattform gilt für Beides.

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maxtlan

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28

04.08.2014, 17:19

das agb und fpc zusammen gehören ist eigentlich völlig klar
und zumindestens ein link sollte es möglich machen das die fpc auch eingesehen werden kann
wenn neue spieler anfangen müssen diese nicht das forum durchforsten um irgendwelche zusätzliche regeln zu finden
das kann nicht sinn der sache sein
stellt sich eigentlich nur die frage warum macht man aus der fpc so ein geheimnis
ip sharing , sitting und andere spielrelevanten sachen werden auch in anderen onlinegames in der agb geregelt

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Zelolitis

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29

04.08.2014, 19:05

Du hast meine Frage noch immer nicht beantwortet, Pixie. ^^

Zitat

Über die Gesetze, die sehr allgemein über Medien häufig ausgestrahlt
werden, Verkehr, Recht, Gesetzesänderungen etc. etc. hast Du nie etwas
gehört?
Genau so ist es. Sehr allgemein, und nur in den Medien. Die Medien sind nicht verpflichtet etwas zu senden, und wenn sie es tun, ist es nicht Rechtsgültig. Man kann auch niemanden zwingen ein Fernseher zu kaufen/benutzen, oder eine Zeitung zu kaufen.

Zitat

Fahre einfach mal in der Dunkelheit mit einem Fahrrad- ohne Licht, setze ich dazu. An die 10 € Bussgeld erinnerst Du Dich dann. ;)
Mir hat noch nie jemand gesagt, dass das verboten ist. Wo kann ich das nachlesen? bzw welche Medien haben darüber berichtet? Wie kann ich sicher sein dass das stimmt, was die Medien sagen? (PS: ich persönlich würde mal im Strassenverkehrsgesetz nachschlagen wenn ich sicher sein will)

Zitat

Der Aushang muss, wie auch das Jugendschutzgesetz in den Geschäftsräumen aufgehängt sein.
(hier gehts um MCDonalds und die AGBs, dass die verpflichtet sind die AGBs aufzuhängen.)

Richtig, da bin ich absolut mit dir einverstanden. Die müssen das aufhängen!! Es ist genau gleich wie bei Escaria. Auch hier "hängen" die AGB gut auffindbar in der Loginpage. Jeder kann die nachlesen, und musste sich bei Accounterstellung auch einverstanden erklären.


______

Zu Maxtlan:
Ich bin einverstanden dass es ne gute Sache wäre wenn in den AGBs ein Link auf die FCP vorhanden wäre.
trotzdem hat das Eine nichts mit dem Anderen zu tun.
(um nochmals mit McDonalds zu vergleichen) --> Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei den AGBs von McDonalds keine Betriebsanleitung/Regeln für HappyMeal Spielzeuge integriert ist. Das würde mich sehr überraschen^^ Ausserdem müsste McDonalds immer wenn sie neue Spielzeuge haben, die AGBs anpassen. Was, wenn man Pixie glauben schenkt, bewirken würde, dass die Medien die Betriebsanleitung im Fernsehen ausstrahlen müssten. Oder man beim Kauf des HappyMealMenus mindestens mündlich darauf aufmerksam gemacht werden müsste, dass sich die AGBs von McDonalds geändert haben, weil sie andere Spielzeuge im Angebot haben.^^

ne, mal Spass beiseite:
Ich würde es besser finden, wenn man auch die FPC unabhängig von den AGBs bei der Accounterstellung bestätigen müsste....

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Poskok

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04.08.2014, 20:01

AGB´s sind AGb´s die kann Escaria nur in dem Gesetzlichem Spielraum ändern und mehr nicht.
Und Spielregel sind eben Spielregeln die sind auf die Welten bzw auf das Spiel selber bezogen.
Der Erfinder bzw der Betreiber bestimmt sie und die haben wirklich nichts mit den AGB´s zu tun die eben vom Gesetzzgeber vorgeschrieben sind.

Was ist da schwer zu verstehen.Jedes Gesetzt wird eben durch andere Gesetze einewing abgeschwächt so ist es mit den AGB´s auch.

Es wäre sehr net wen es einen Link auf der Login Seite zu den FPC gäbe dan wäre die sache für jeden Ersichtlich.
Ein Tier ist gefährlich wenn es Hunger hat,der Mensch wenn er satt ist !

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schonwiedertot

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31

04.08.2014, 20:54

- Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages,
wenn der Verwender bei Vertragsabschluss die andere Vertragspartei
ausdrücklich oder durch deutlich sichtbaren Aushang auf sie hinweist
und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, von ihrem
Inhalt Kenntnis zu nehmen. Außerdem muss die andere Vertragspartei
mit ihrer Geltung einverstanden sein. Bestimmungen, die nach den
Umständen so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des
Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht
Vertragsbestandteil.
Die übrigen Bestimmungen unterliegen einer
Inhaltskontrolle, das heißt, Bestimmungen, die den Vertragspartner
des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen
benachteiligen, sind unwirksam. Dies gilt unter anderem auch dann,
wenn sie nicht klar und verständlich sind (Transparenzgebot).
(Der Brockhaus Die Enzyklopädie Multimedial)



Mit der Fair-Play-Charta muss der User rechnen, sie sollte also Bestandteil der AGB sein/werden.
Nur Dinge, mit denen der User nicht rechnen muss werden nicht Vertragsbestandteil.
Auf den Punkt "unangemessen benachteiligen" komme ich später noch.
Das Transparenzgebot gebietet, dass die AGB auch für "Normalsterbliche" verständlich sein müssen.


- Das Klagerecht steht aber nur rechtsfähigen Verbraucher- oder
Interessenverbänden, Handwerks- und Industrie- und Handelskammern,
nicht jedoch dem Kunden zu. (Der Brockhaus Die Enzyklopädie Multimedial)


Mit anderen Worten, muss jeder, der eine gewisse Wiedergutmachung erwirken will, erst den entsprechenden Verband konsultieren, damit dieser dann stellvertretend klagt.

- Da die Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in aller Regel dazu
führt, dass der Verwender unter Ausnutzung seines wirtschaftlichen
Übergewichts wesentliche Teile des Vertragsinhalts einseitig
bestimmt und die im dispositiven Recht vorgesehene vertragliche
Risikoverteilung entscheidend zu seinen Gunsten verändert, ist zum
Schutz vor unangemessenen allgemeinen Geschäftsbedingungen zunächst
das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vom 9.
12.1976 (Kurzbezeichnung AGB-Gesetz) erlassen worden.
(Der Brockhaus Die Enzyklopädie Multimedial)


Mit anderen Worten, der Betreiber darf das Risiko nicht auf die User abwälzen. Wenn der Betreiber meint, dass Escaria sich nicht mehr für ihn lohnen würde, bleibt also die Frage, ob er die Server einfach abstellen dürfte, da die User nach den AGB benachteiligt sind.
Die User haben keine Rechte an der Insel und den Einheiten und Erstattung in Bezug auf Perlen würde auch nicht geleistet werden.
Der User trägt das Risiko und das ist unangemessen und somit nicht rechtsgültig.




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Pixie

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32

05.08.2014, 01:27

Hallo Poskok,

AGB regelt zwischen Nutzer und Escaria, auch Spielbedingungen. Die AGB ist bei Escaria nur für Alleinstehende ohne Besuch. FPC regelt mit Filter für alle.
BGB regelt die AGB hinsichtlich Einhaltung des BGB

Hi Zelo,

doch habe ich.
Es ist aber wie mit dem Verständnis zu AGB-FPC.

Volltextsuche in Suchmaschine Deiner Wahl. Da steht meist alles.

Speziell und aktuell ist das Gesetzesblatt.

Es gibt eine Informationspflicht. Neu z.B. Warnweste nach EU-Richtlinie im Auspuffrohr :)
Die Informationspflicht gilt auch für AGBs soweit verständlich - aber von beiden Vertragspartner.
Hauptverkehrssünder ist hier Escaria, weil die Info am Eingang nicht ausgehängt ist.

Tipp zur Suche, die Spionage der Suchmaschinen verhindert: Installation Disconnect Search
da kannst Du wählen zwischen Google, Bingo, Yahoo, Blekko und DuckDuckGo

Sehr gut schonwiedertot. :sdanke:

Den Brockhaus zweifle ich hinsichtl. Verbandspolitik bei Klagerecht in der Auslegung hier
deshalb an, weil die Nutzer Verbraucher im Sinne BGB&13 sind.

Auch der genannte Gerichtstand ist deshalb eher selten rechtsgültig und für User nach BGB&14, das geht garnicht.
Deshalb steht da, soweit rechtlich zulässig. Das ist eher eine nichtssagende Phrase.

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Zelolitis

Seebär

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33

05.08.2014, 07:42

- Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages,
wenn der Verwender bei Vertragsabschluss die andere Vertragspartei
ausdrücklich oder durch deutlich sichtbaren Aushang auf sie hinweist
und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, von ihrem
Inhalt Kenntnis zu nehmen. Außerdem muss die andere Vertragspartei
mit ihrer Geltung einverstanden sein. Bestimmungen, die nach den
Umständen so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des
Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht
Vertragsbestandteil. Die übrigen Bestimmungen unterliegen einer
Inhaltskontrolle, das heißt, Bestimmungen, die den Vertragspartner
des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen
benachteiligen, sind unwirksam. Dies gilt unter anderem auch dann,
wenn sie nicht klar und verständlich sind (Transparenzgebot). (Der Brockhaus Die Enzyklopädie Multimedial)

Das mag korrekt sein.
Du sprichst hier aber von AGBs die in ein Vertrag einbezogen werden. Wir haben von den FPC gesprochen, die in die AGBs einbezogen werden sollen.


Zitat

Es gibt eine Informationspflicht. Neu z.B. Warnweste nach EU-Richtlinie im Auspuffrohr :)
Also wenn man ein Rennaufpuff für sein Auto kauft, muss da ein Warnschild sein, dass dieser Aufpuff im öffentlichen Verkehr nicht gestattet ist?
Das ist dann aber ein himmelweiter Unterschied! Da der Aufpuffhersteller im normalfall nicht der gleiche Hersteller ist wie der Autohersteller. 2 Firmen - 2 Verträge! In den AGBs des Auto steht ganz bestimmt nicht, welche Aufpuffe alles verboten sind, nein, da steht nur, welcher Auspuff original-Bauteil und somit erlaubt ist. Der Hersteller garantiert dir nur, dass der originale Aufpuff erlaubt ist. Der Autohersteller ist nicht dafür verantwortlich was andere Firmen herstellen, oder wie Autobesitzer ihre Autos umbauen.

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schonwiedertot

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05.08.2014, 08:15

Das mag wohl so sein Zelo, aber wenn wir davon sprechen, dass die FPC den AGB hinzugefügt werden soll, dann sprechen wir auch davon, dass die AGB nicht vollständig sind und, ob sie so Bestandteil des Vertrags sein können.

Aber da ich jetzt von bisher allen, wenn ich mich nicht irre, gelesen habe, dass sie es auch besser fänden, wenn die FPC in den AGB enthalten/verlinkt wären, scheint es als ob es grundsätzlich schon mal keine so schlechte Sache vom Betreiber wäre, das zumindest umzusetzen.
Es gibt dahingehend ja wohl bedarf seitens der User und ggf der baldigen User.

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Terra

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05.08.2014, 09:00

Gesetze in Österreich werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am Tag nach der Kundmachung oder an einem Tag, der im Gesetz bestimmt ist, tritt das Gesetz in Kraft. Das heißt, dass sich ab diesem Tag jeder Mensch in Österreich an die Vorschriften dieses Gesetzes halten muss.

AGBs regeln das Rechtsverhältnis zwischen Kunden (Spielern) und dem Betreiber.
Spielregeln (Nutzungsbestimmungen) das jeweilige Verhalten der Spieler im Spiel untereinander.

Wer zb. Schach kennt, weiss wie sich ein Turm bewegt, ein Läufer, Dame usw. Auch zb. das Spieler abwechselnd einen Zug machen, usw... All diese sind Spielregeln, und meist auf einem Zettel angeführt, die der Packung beilagen.
Beim Kauf des Schachbretts und der Figuren ist von diesen Spielregeln nichts in den AGB gestanden.
Privat, bei einem Spiel mit einem Freund zum Beispiel, können ja abweichende Regeln bestimmt werden.
Wer aber bei einem offiziellen Tournier nach seinen eigenen Regeln spielt, wird disqualifiziert und fliegt raus.

Definitiv gehören die FPC nicht in die AGB. Lediglich ein Hinweis auf die FPC in den AGB könnte aufgenommen werden.
Bei AGB Änderungen besteht eine Informationspflicht von 14 Tagen im Voraus.
Jeder kann dann den neuen AGB widersprechen; Escaria kann jedoch nur in der jeweils aktuellen Fassung genutzt werden.
Ich zerstöre die Welt und erschaffe eine neue friedlichere Welt.

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Paulchen_Panter, Zelolitis

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05.08.2014, 09:23

eine mögliche Erklärung, Terra,

dann sind die über einen Anschluss spielenden User auf diese Spielregeln gegenüber anderen Spielern vorher aufzuklären, dass Einschränkungen einzuhalten sind.
Die gehören wie beim Schach zu den Grundlagen. Daher nicht definitiv.
Die Spielregeln selbst sind in den Grundlagen enthalten, die zu allen möglichen Ingame-Situationen aufklären.
Die FPC regelt im Gegenteil dazu, dass die betreffenden User sich nicht nach den Spielregeln verhalten dürfen.

In Austria - ABGB regelt zu Escaria
Escaria regelt nach BGB zu User

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Pixie

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05.08.2014, 09:41

Hallo Zelolitis,

es geht hier um eine Sache - das Online-Game - und nicht um ein hierzu mögliches Zubehör, das ist gerade ausgeschlossen in den AGB.

Zum besseren Verständnis noch - Du hattest Dich nach Gesetzen allgemein erkundigt, wo sie zu finden sind. (wo kann ich das nachlesen).
Das lässt nicht vermischen. Rückschluss lässt sich nur Vergleichbares zu.

Allgemein ist eine in der AGB plazierte Klausel für Player von einem Anschluss aus inkl Sitting mit Verbot der Vorteilnahme gut vorstellbar.
(pushing).

Neue Welt - neues Geld.
Für alte bestehende Welten nicht, da evtl. anders und nicht damit zu rechnen war bei Start.
Dann hiesse es - Geld zurück bitte :)

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Zelolitis

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05.08.2014, 12:29

Das Thema mit dem Aufpuffrohr kommt von dir Pixie, ich hab lediglich drauf geantwortet.

Rechtlich gesehen ist beides das gleiche.
Das Auto ist mit dem Spiel zu vergleichen.
und der Aufpuff mir einem illegalen Addon, dass jemand für das Spiel geschrieben hat.

Es reicht vollkommen aus, wenn in den AGBs steht: "Es dürfen keine Addons verwendet werden, die das Spiel schädigen." Es muss nicht jedes einzelne Addon aufgelistet werden, da das Addon ja nicht vom Betreiber stammt, sondern von irgend einem anonymen User... Der Betreiber ist nicht für die Handlungen einzelner Spieler verantwortlich.. Er darf die Spieler wohl sperren, aber selber macht er sich nicht strafbar wenn solche Addons im Umlauf sind, denn da kann der Betreiber auch nichts dafür... Wenn, dann müsste der Addons-Hersteller ein vermerk machen, dass dieses Addon nicht zulässig ist. Da dieser aber eh lieber anonym bleibt, und in den AGBs von Escaria ja steht dass sowas nicht zulässig ist, erübrigt sich das...

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Pixie

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05.08.2014, 12:37

war doch nur Spass - kein Mensch haut seine Weste in den Auspuff.
Sie kommt schwarz raus.- Siehe Smilie :)

Oben habe ich nochmal zum Verständnis ergänzt.
Die Vergleiche zu anderen Unternehmen treffen meistens hier nicht zu.
Das bringt keine Klarheit in den Rummel, dabei ist es ganz selbstverständlich, wie zu handhaben ist.
Für einige jedenfalls.
Zahlt die anderern aus, dann ist Ruh. :P

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Zelolitis

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05.08.2014, 12:47

war doch nur Spass - kein Mensch haut seine Weste in den Auspuff.

Das sagst du jetzt so^^
Ich hab hier schon viele Handlungen von Spielern gesehen, die ich nicht für möglich gehalten hab.^^

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