die Datenschutzerklärung hatte ich gelesen.
Es handelt sich dabei offensichtlich um eine Standard-Version für einen online-Shop, in dem die Benachrichtigung zum Datenschutz über eMail vorgesehen ist, abschließend ergänzt um Bekanntmachung über die "Escaria"-Plattform.
Auskuntsrecht zu Daten, die bei div. Zahlungsmöglichkeiten erhoben werden von Dritten damit betrauten u.a,
Allgemein ergibt es sich aus der EU-DSGVO Datenschutz-Grundverordnung.
Die Datenschutzerklärung und Aufbewahrungsfristen sind abgestellt auf
österreichisches Recht im Gegensatz zur AGB, die sich auf deutsches Recht bezieht oder
bezog. - Ich habe es nicht entdeckt, welches Recht jetzt gilt.
Das Zugeständnis ein online-Shop zu sein beeinhaltet eigentlich bereits ein nicht eingeräumtes Widerspruchsrecht und deren Folgen bei nicht Einräumung.
Die beibehaltene Begründung, wegen sofortiger Verfügung der Perlen, gilt ab Verfügung (Zustellung) ohnehin auch allgemein und schliesst es deshalb nicht aus
AGB habe ich nochmal gelesen, es wäre zu erwarten, dass auf Änderungen besonders hingewiesen wird, wie deutsches Recht und jetzt evtl. österreichisches oder EU-Recht.
Schade, dass sich schonwiedertot verabschiedet hat, vielleicht hätte er eine novellierte Enzyklopädie.
PS.: Zitat aus der Datenschutzerklärung letzter Absatz
Geltung / Änderungen
Unsere Datenschutzbestimmungen werden laufend aktualisiert. Die Bekanntmachungen erfolgt durch Veröffentlichung auf der „Escaria“-Plattform und / oder per E-Mail.
Bedeutung: entweder erfolgt die Veröffentlichung auf der Plattform
und per eMail, oder nur per eMail.
In beiden möglichen Fällen hätte die Information über eMail erfolgen müssen. Das war nicht der Fall.