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21

27.03.2010, 14:51

Ich versuche es auch nochmal zu erklären(soweit ich das verstanden habe):
1. Laut AGBs ist volgender Sachverhalt ein möglicher Grund für die Löschung deines Accounts: "Automatisiertes Login, dieser ist nur über die Startseite www.escaria.com erlaubt, automatisiertes Öffnen des Accounts, unabhängig davon, ob dabei die Startseite angezeigt wird oder nicht, ist nicht gestattet;"
- Kommentar: Also automatisierten Login bezeichnet man im allgemeinen eine automatische *hörthört* eingabe der Logindaten. (Formular-Programme sind gestattet, da der User manuell die Ausführung beantragen muss)
Meinermeinung nach gilt diese Klausel daher nur, wenn ein erneuter Login nötig ist. Da man jedoch bereits eingelogt ist, wenn man auf einer Welt spielt (erkennbar an der Startseite die einem die auswahl lässt : Jetzt spielen! | Abmelden (logisch, dass man noch eingelogt ist)) liegt dieser Fall hierbei nicht vor und ein sofortiger Afruf beispielsweise der Weltauswahlsseite ist somit zulässig.
kurzform: Wenn du bereits eingeloggt bist, darfst du ein Bookmark für jede Welt nutzen, da die notwendigkeit eines erneuten Logins nicht besteht!
P.S.: Admins klärt mich bitte auf wenn ich Falschlieg e

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Carpe_Lupus« (27.03.2010, 15:24)


Facre

Schiffsjunge

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22

27.03.2010, 14:53

moinsen,

Damit ist eigentlich nur das automatische einloggen von Bots gemeint...

besten dank für die antwort. habe mir schon gedacht, dass damit bots gemeint sind, aber die sind -login hin, login her- sowieso und aus guten grund verboten.

grüssle

Facre
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Massago

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23

27.03.2010, 15:05

@facre
automatisierter login kann zum bsp ein serverscript sein das den "user" (in dem fall halt den bot) zu einer bestimmten zeit in das spiel einloggt, ebenso ist ein automatisierter login aber auch das einloggen via favoriten/lesezeichen da dort ähnliche funktionen genutzt werden.
Damit ist eigentlich nur das automatische einloggen von Bots gemeint... Es wird niemand gegen einen User vorgehn nur weil er sich über Welten-Direktlinks einloggt. Dafür gibt es ja die subdomains.
lg DrSeus
ist das nur eine persönliche meinung oder kann man diese aussage als rechtlich verbindend sehen??

denn gegen bots und fremdprogramme schütz ihr euch durch folgende klausel in der agb:

Nicht genehmigte Fremdprogramme, also insbesondere sog. „Bots“, Makros sowie andere Software, die das Webinterface ersetzen bzw. ergänzen; ebenfalls untersagt sind Scripte und gänzlich oder zum Teil automatisierte Programme, welche dem User Vorteile gegenüber anderen Usern verschaffen, hierzu zählen auch Auto-Refresh-Funktionen und weitere, integrierte Mechanismen des Internetbrowsers, sofern es sich um automatisierte Vorgänge handelt; darüber hinaus ist die Anwendung werbeunterdrückender Maßnahmen untersagt; hierbei ist es unerheblich, ob Werbung gezielt unterdrückt wird oder generell z.B. durch sog. Pop-Up-Blocker, textbasierte Browser oder ähnliches nicht angezeigt werden kann; ausgenommen hiervon sind ausdrücklich genehmigte Programme;

mir ist persönlich auch klar das es eine standarisierte agb ist jedoch hat auch diese agb ihre gültigkeit!!


Goddy87

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27.03.2010, 15:11

ich glaube damit schützt man sich vor fällen wie z.b wenn in einer wg mehrere personen zugriff auf deinen pc haben und sich einloggen können ohne ein pw eingeben zu müssen^^ für auch häufig zu streitigkeiten...
mal so als vermutung

z.b könnte man sich bei einem mitbewohner einloggen und rassistische äusserungen von sich geben die natürlich strafrechtlich verfolgt werden...

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25

27.03.2010, 15:12

Wie ich schon sagte ist für uns normalos, die wir die von Massago erwähnten Makros usw. nicht nutzen nur der Login über die Startseite möglich.
Solltet ihr ausgelogt sein und versuchen einen der Links zu nutzen, werdet ihr automatisch auf die Startseite umgeleitet.
Daher auch meine Annahme: Wenn ihr angemeldet seid, könnt ihr auch nach belieben über Links von einer Welt in die Andere bewegen, da kein erneuter Login (weder automatisiert oder sonstwie) stadtfindet!!!
So hoffe das hat allen geholfen .

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Facre

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26

27.03.2010, 15:16

moinsen,

[MSIE_newline_end ]


tjahaaa... was könnte der grund sein?

ich tippe einfach mal so ins blaue und behaupte das internetseitendarstellungshilfsvehikel wars.
browser würde ich das nicht nennen :D

grüssle

Facre
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Sirportalez

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27.03.2010, 15:18

Also habe ich auch nichts falsch gemacht und du kannst dich langsam wieder entspannen Massago. :huh:

Massago

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28

27.03.2010, 15:27

und du kannst dich langsam wieder entspannen Massago. :huh:
ich bin entspannt sonst würd ich mir hier nicht die mühe machen euch die agbs zu erklären.

klar ist das JEDER der sich derzeit nicht über die startseite einloggt gegen die derzeit gültige AGB verstößt.

dies würde sich erst ändern wenn seine aussage rechtsverbindlich wäre (dafür bedarf es jedoch ein direktes beschäftigungsverhältnis)
oder eben in den "spielregeln" es ausdrücklich erlaubt würde.


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29

27.03.2010, 15:31

Wie du schon sagst Massago:

Zitat

klar ist das JEDER der sich derzeit nicht über die startseite einloggt gegen die derzeit gültige AGB verstößt.

andererseits, habe ich ja bereits zweimal klargestellt, dass man um die Links zu nutzen zwangsläufig bereits eingelogt sein muss!!! Man sich also nicht mehr einloggt, somit die Nutzung von Lesezeichen usw. fast uneingeschränkt möglich ist .

Massago

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30

27.03.2010, 15:33

Wie du schon sagst Massago:

Zitat

klar ist das JEDER der sich derzeit nicht über die startseite einloggt gegen die derzeit gültige AGB verstößt.

andererseits, habe ich ja bereits zweimal klargestellt, dass man um die Links zu nutzen zwangsläufig bereits eingelogt sein muss!!! Man sich also nicht mehr einloggt, somit die Nutzung von Lesezeichen usw. fast uneingeschränkt möglich ist .
schrieb ich vor diesem einwand schon die passende antwort darauf...

selbst um eine schon begonnene session weiter zu führen muss man sich wieder über die startseite einloggen wenn man den tab/das fenster geschlossen hat.


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31

27.03.2010, 15:47

und wie ich ebenfalls bereits schrieb, ist dem nicht zwingend so.
Begründung: Wenn du den Tab/das Fenster schließt, übermittelst du nicht automatisch auch den Befehl zum Ausloggen. Daher ist ein erneuter Login nicht nötig, zu sehen an der Auswahl Jetzt spielen! | Abmelden auf der Startseite.
Begründung die zweite: Kein mir bekannter Browser beinhaltet eine Funktion für einen automatisierten Login. Das bedeutet für uns OttoNormalSpieler giebt es keine möglichkeit zu spielen ohne uns Eingeloggt zu haben. Wer einen Browser hat, der mir trotz vorherigem Ausloggen sofort die im Lesezeichen gespeicherte Welt anzeigt OHNE das ich mich manuell einloggen muss, schreibe mir bitte.[MSIE_newline_end ]

Massago

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32

27.03.2010, 15:55

das einloggen heisst nicht nur wie das von dir angenommene abfragen der userdaten!!!

der login auf einer der jeweiligen welten finden in folgendem momemt statt:

screen

in dem moment loggst du dich auf der jeweiligen welt ein!!
sprich es findet ein login statt!!

diesen führst du jedoch nicht über die startseite aus sondern über ein >>>>Bookmark Script<<<<!!


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33

27.03.2010, 16:09

Vielen Dank für diese belehrung, jedoch verstehe ich dann folgendes nicht:

Zitat

selbst
http://www.escaria.com/game/worlds/choose/
verstößt schon gegen die agb

gechrieben von dir heute um 14:00 Uhr. wenn also der Login erst hier stattfindet, so verstehe ich nicht, warum ein Weltauswahlseitenlesezeichen gegen die AGBs verstieße. Der von dir geschilderte moment ist Zeitlich gesehen hinter dem Besuch der Auswahlseite und unabhängig von der zuvorbesuchten Seite. Für mich ist damit klar, das zumindest das Auswahlbookmark den AGBs entspricht.
Desweiteren möchte ich behaupten, dass es technisch keinen Unterschied giebt, ob man einen Link ancklickt (auf der Auswahlseite) oder gleich in die Adresszeile eingiebt. Auch hier ist es unerheblich von welcher Seite man gerade kommt.--> Auch die Links in die Welten sind als Lesezeichen zulässig.
Ich denke dieser Teil der AGBs soll hauptsächlich, wie du ja bereits vermutet hast vor makros usw. schützen und bezieht sich ausschlislich auf das einloggen in deinen Account und nicht das spätere in die Welt. Diese These wird allein dadurch gestützt, dass ein Admin den Tipp gab. zweitens die AGBs sich meistens auf die Seite beziehen auf der Sie stehen. Hier die Startseite.[MSIE_newline_end ]

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Massago

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34

27.03.2010, 16:21

nein weil die agb eben ganz ausdrücklich die startseite als einzig zulässige bestimmt siehe hier:

Zitat

Automatisiertes Login, dieser ist nur über die Startseite www.escaria.com erlaubt, automatisiertes Öffnen des Accounts, unabhängig davon, ob dabei die Startseite angezeigt wird oder nicht, ist nicht gestattet;
die agb besagt halt ganz eindeutig das man die von mir auch schon beschriebenen schritte gehen muss:

Zitat

1. startseite anschauen
2. weltauswählen (ja das ist dann der http://www.escaria.com/game/worlds/choose/ link)
3. auf der welt angekommen sein und spielen
die agb ist was das angeht halt sehr genau.

das einzige was bei sowas abhilfe schaffen würde wären spielregeln die deutlich besagen das der von mir schon beschriebene weg (die schritte 1-3) nur 1x täglich (bzw nach jedem ausloggen) durchzuführen sind.

ich bin mir im klaren drüber das es im prinzip kleinigkeiten sind die eh keiner im großen und ganzen kontrollieren wird und auch wie schon geschrieben allgemeine klauseln sind jedoch besitzen sie hier ja nunmal gültigkeit und man könnte sie mit einem kleinen zusatz ohne große mühen abändern einfach um den usern ein wenig "luxus" zu gönnen.


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27.03.2010, 16:31

Ja eben und meiner Meinung nach sind sie da ebenfalls genau.
Nochmal:
  1. Du sagst: Login ist nur über Startseite zulässig! Ich stimme dir zu und sage, das es für normale Spiler garnicht anders geht.
  2. Du sagst:

    Zitat

    das einzige was bei sowas abhilfe schaffen würde wären spielregeln die deutlich besagen das der von mir schon beschriebene weg (die schritte 1-3) nur 1x täglich (bzw nach jedem ausloggen) durchzuführen sind
    auch hier stimme ich dir zu! Ich sage ja nur, dass die von dir vorgeschlagenen Änderungen unnötig sind, da erneutes Einloggen allgemein nur nötig ist, wenn man ausgeloggt ist. Daher entfällt durch ein nicht Ausloggen die Einloggpflicht und somit die Pflicht den "Umweg" zu nehmen.
So war mein letzter Post zu diesem Thema, da ich mich ja auch ständig nur wiederhole und du dich auch. Lassen wir doch jedem seine Meinung, vielleicht kann uns ja ein freundlicher Admin nochmal aufklären doch ansonsten denke ich reicht es mit der Diskusion ;- )

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Carpe_Lupus« (28.03.2010, 23:56)


Massago

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27.03.2010, 16:36

So war mein letzter Post zu diesem Thema, da ich mich ja auch ständig nur wiederhole und du dich auch. Lassen wir doch jedem seine Meinung, vielleicht kann uns ja ein freundlicher Admin nochmal aufklären doch ansonsten denke ich reicht es mit der Diskusion ;-)[MSIE_newline_end ]
sehe ich ähnlich
und denke haben dies thema dann auch gut durchgekaut

also dann bis zur nächsten disku ;)


DrSeus

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28.03.2010, 17:23

Wenn ihr euch an der von Anwälten aufgestellten AGB orientiert wird euch nicht viel geholfen werden.
Allein die Benutzung eines Browsers bricht schon etliche Punkte.
Habt ihr dann noch wie bei Firefox extensions laufen seit ihr eh schon schwerverbrecher und wenn ihr unter 18 seit dann... :D
Lest euch mal AGB von Google durch da stehn zB viel schlimmere sachen drinn ;)
lg DrSeus

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DrSeus

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29.03.2010, 00:09

Hast recht ;)
lg DrSeus

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