Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Escaria Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Consus

Freischwimmer

  • »Consus« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 115

Danksagungen: 151

  • Nachricht senden

1

05.11.2010, 07:52

Deutsches Recht in Österreich?

Hätte da mal eine Frage.
In den AGB Steht folgendes.

§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Soweit rechtlich zulässig gilt der Sitz von InQnet als Gerichtsstand vereinbart.
InQnet ist eine Österreichische Firma mit Sitz in Österreich. Können die nun einfach sagen, es gilt deutsches Recht? Ein Österreichisches Gericht kann doch nicht einfach Deutsches Recht anwenden, ansonsten könnte ja einer auf die Idee kommen zu sagen es gilt Amerikanisches Recht und einen zu Tode verurteilen (Ich weiss der Vergleich hinkt^^)....
Kurz um, kann man sich als Firma aussuchen welches Recht gilt? Vielleicht gibt es ja einen Juristen unter uns^^

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

homeless

Landratte

Beiträge: 51

Wohnort: Palatin

Danksagungen: 83

  • Nachricht senden

2

05.11.2010, 10:01


Können die nun einfach sagen, es gilt deutsches Recht?


das ist schlicht und ergreifend Bullshit. Kein Gericht in Österreich würde nach deutschem Recht urteilen - allenfalls nach EU-Recht. Schon von daher sind die AGB hier zu verwerfen.

Nach deutschem Recht wäre übrigens der Gerichtsstand für einen deutschen Kunden sicher nicht Österreich, sondern der Kunde kann den fliegenden Gerichtsstand beantragen und dort klagen, wo z.B. wohnt. Siehe dazu z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsstand unter "fliegender Gerichtsstand". Die Klausel, welche den Kunden hier benachteiligen würde und den Gerichtsstand nach Wien verlegt, ist nach deutschen Recht rechtsunwirksam.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »homeless« (05.11.2010, 13:01)


Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Grayson86

Kapitän

Beiträge: 1 917

Beruf: Student

Danksagungen: 3186

  • Nachricht senden

3

05.11.2010, 13:08

Zitat

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Soweit rechtlich zulässig gilt der Sitz von InQnet als Gerichtsstand vereinbart.


leute, ihr solltet den 2. satz vielleicht mal beherzigen...
InQnet ist zwar eine österreichische firma, gilt aber für escaria als nach deutschen recht belangbar. folglich könnt ihr, soweit zulässig, InQnet nur nach deutschem recht vor einem deutschen Gericht belangen. so versteh ich das in den agb's zumindest.



Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Anon y mous

Kapitän

Beiträge: 2 850

Danksagungen: 5260

  • Nachricht senden

4

05.11.2010, 14:15

Ich muss mir bei solchen Threads und den Leuten die darin posten langsam nur noch seufzend an den Kopf fassen(Grayson ausgenommen).

Das erste Fragegebiet: Es ist das Internet. Welches Recht gilt im Internet? Befinde ich mich im deutschen Recht, wenn ich auf amerikanischen Seiten surfe?
Niflheim auf Asgard, das Original, egal wie sehr Consus im Forum gerne ich wäre. :D

- Escaria, wo Preiserhöhungen nun auch schon Bugs sind.

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Consus

Freischwimmer

  • »Consus« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 115

Danksagungen: 151

  • Nachricht senden

5

05.11.2010, 17:49

Ich muss mir bei solchen Threads und den Leuten die darin posten langsam nur noch seufzend an den Kopf fassen(Grayson ausgenommen).

Das erste Fragegebiet: Es ist das Internet. Welches Recht gilt im Internet? Befinde ich mich im deutschen Recht, wenn ich auf amerikanischen Seiten surfe?

Zeigt mir mal wieder wie wenig Ahnung du hast. Es zwingt dich doch keiner hier was zu schreiben.
Danke homeless, in etwa so sehe ich das auch.

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Anon y mous

Kapitän

Beiträge: 2 850

Danksagungen: 5260

  • Nachricht senden

6

05.11.2010, 18:34

Du hast keine meiner Fragen beantwortet, also nehme ich schwer an, dass du keine Ahnung hast :) Es zwingt dich keiner reihenweiße solchen Unsinn in einem öffentlichen Forum von dir zu geben und zu erwarten, dass es jeder so hinnimmt.
Niflheim auf Asgard, das Original, egal wie sehr Consus im Forum gerne ich wäre. :D

- Escaria, wo Preiserhöhungen nun auch schon Bugs sind.

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Consus

Freischwimmer

  • »Consus« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 115

Danksagungen: 151

  • Nachricht senden

7

05.11.2010, 19:14

Verstehe nur Bahnhof^^ was willst du von mir? eine Frage mit einer Gegenfrage beantworten?
Welches Recht gilt im Internet? was hat das Internet mit meiner Frage zu tun? oder auf was für einer Seite ich bin? ?( ?( ?(

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Jodis

Seebär

Beiträge: 1 239

Wohnort: überall und nirgendwo

Beruf: hab ich

Danksagungen: 5639

  • Nachricht senden

8

05.11.2010, 19:28

Dann beantworte ich mal die Fragen ohne garantierte juristische Korrektheit!
Welches Recht gilt im Internet?
Logischerweise: Internetrecht???

Befinde ich mich im deutschen Recht, wenn ich auf amerikanischen Seiten surfe?
Ja und nein und soweit ich das blicke eben gerade ziemlich schwammig eben weil "Internet".

In jedem Fall habe ich als Deutscher, der von Deutschland aus surft, auch auf internationalen Seiten das deutsche Recht zu beachten und kann für Verstösse belangt werden.
Beispiel: Es ist hier verboten, geschützte Software zu verbreiten. Ich werde folglich also auch dann belangt, wenn ich dies auf einer amerikanischen Seite tue. (oder umgekehrt, wenn der Download strafbar wäre auch dann, wenn ich sie von einer amerikanischen Seite lade)

Gleichzeitig kann ich die amerikanische Seite zunächst aber nicht nach meinem deutschen Recht belangen, sondern nur nach amerikanischem und unterliege gleichzeitig auch deren - mir ja im Grunde normalerweise völlig unbekannten - Rechtsprechung.
Aber genau weiss ich es eigentlich nicht, da ich mich ja im Internet befinde.

Daher ist es sogar als Entgegenkommen zu sehen, wenn ein Betreiber ein anwendbares Recht in seine AGBs schreibt (oder ist das vorgeschrieben?? Dann bitte Korrektur) und damit den Besuchern/Anwendern/Kunden einen sicheren Rahmen bietet.

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Consus

Freischwimmer

  • »Consus« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 115

Danksagungen: 151

  • Nachricht senden

9

05.11.2010, 20:17

OK, dann gebe ich mich mal damit zufrieden^^
Ich als Schweizer muss dan halt mit einem Deutschen Gesetzbuch unterm Arm in Österreich zur Verhandlung :)

Kann dann geschlossen werden.

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Smoky

Freischwimmer

Beiträge: 106

Wohnort: Mictlan

Beruf: Student

Danksagungen: 177

  • Nachricht senden

10

05.11.2010, 21:26

jodis und ano wieder vorne mit dabei beim kommentieren :P jodis is halt auch die coolste gildenleaderin (Y)

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

mic

Seebär

Beiträge: 741

Wohnort: micro inseli cosmica

Beruf: Beschützer der Schutzlosen und Schwachen

Danksagungen: 2597

  • Nachricht senden

11

05.11.2010, 21:58

hi, du hast schon recht: wichtig ist in Rechtsstreitigkeiten zu klären, welches Gericht dafür zuständig ist. Der Ort ist zu klären z. B. wo die Vertragspartner wohnen (sind also immer zwei Orte) und welches Gericht das machen darf oder machen muss, denn nicht jedes Gericht ist für alles zuständig. Die Frage ist natürlich, wer ist das bei Internetstreitigkeiten?
Kurz um, kann man sich als Firma aussuchen welches Recht gilt?
Können die nun einfach sagen, es gilt deutsches Recht?
Ich denke: Nein. Es gibt Landesrecht und es gibt internationales Recht. Und da muss in jedem einzelnen Fall geprüft werden, was die Sache immer kompliziert macht. Beim Internetrecht dürfte m. E. das Luganer Abkommen von 1988 Anwendung finden. D.h. es z.B. im Artikel 5 Nr. 3 dass eine Person, die ihren Wohnsitz in dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats hat, in einem anderen Vertragsstaat vor dem Gericht des Ortes verklagt werden kann usw usw... also dann doch deutsches Recht gilt :)

Ich bin aber kein Jurist. Deshalb sind alle meine Angaben ohne Gewähr. :D

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Anon y mous

Kapitän

Beiträge: 2 850

Danksagungen: 5260

  • Nachricht senden

12

05.11.2010, 22:25

Ihr müsst hier unterscheiden weswegen geklagt wird.

Wird wegen der Firma an sich, deren Sitz in Österreich ist, geklagt müsste es internationales Recht sein.

Wird aber wegen etwas im Internet geklagt ist das schon wesentlich komplizierter und mir ist nicht bekannt, wie das gehandhabt wird, da es kaum (mir fällt der Spezialbegriff gerade nicht ein) Paradebeispiele dazu gibt, an denen man sich normal orientieren kann.

Das Internet ist eines der meistgenutzten Medien heutzutage, entzieht sich aber fast jeglicher Kontrolle und ist eigentlich ein Dschungel. Denn die Frage ist ganz einfach, welches Recht und somit welche Gesetze und im Endeffekt welches Gericht ist hier verantwortlich, wo es keine Ländergrenzen gibt.
Niflheim auf Asgard, das Original, egal wie sehr Consus im Forum gerne ich wäre. :D

- Escaria, wo Preiserhöhungen nun auch schon Bugs sind.

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

REDMAN

Schiffsjunge

Beiträge: 462

Danksagungen: 565

  • Nachricht senden

13

05.11.2010, 23:28

Zitat

(mir fällt der Spezialbegriff gerade nicht ein)
das wort ist: "Präzedenzfälle"^^

ich finde das ist ein ziemlich interessantes thema und ich hoffe hier wird noch nichts zu gemacht und es findet sich noch ein jurist, der uns aufklären kann...

also wir als user müssen uns definitiv an das recht halten, dass in unserem heimatland gilt...
wenn wir aber etwas zu beanstanden haben, wo müssten wir dann klagen?
REDMAN on Palatin
Circulum_Libertatis

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

dacemook

Seebär

Beiträge: 680

Wohnort: Braunschweig

Beruf: Student

Danksagungen: 842

  • Nachricht senden

14

05.11.2010, 23:29

Ich würde sagen die AGB muss nach rechten des landes gestaltet werden wo die firmen sich befinden.
und AGB ist ja nur da um die firma von missverständnissen zu schutzen ist keine pflicht den unbedingt zu haben.

aber ein spiler der von einem gesetzlosem land kommt kann machen was er will , wird sowiso nicht ausgeliefert von sienem land :)
oder anders rum^^

ein beispiel ist eine kino stream seite von land to wo alle in deutschland runter laden, was ilegal nach deutschen rechten sind, aber das land to gibt die daten net aus :)

eu weit ist das aber menschlich geregelt, die agb wird schohn auch führ deutschen recht verständlich :)
nerven, spamen gefragt?
bin dabei ;)
WILL DACE WIEDER SEIN !!!

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

REDMAN

Schiffsjunge

Beiträge: 462

Danksagungen: 565

  • Nachricht senden

15

05.11.2010, 23:37

das stimmt soweit ich mich informiert habe nicht ganz...
das anschauen eines streams ist soweit ich weiß in deutschland nicht verboten (gilt auch für bestimmte streams von sportereignissen wie sky usw...)
strafbar machen sich nach deutschem recht nur die betreiber...

diese infos sind aber schon ein oder zwei jahre alt und ich weiß überhaupt nicht wie das in Österreich ist
REDMAN on Palatin
Circulum_Libertatis

Es haben sich bereits 3 Gäste bedankt.

dacemook

Seebär

Beiträge: 680

Wohnort: Braunschweig

Beruf: Student

Danksagungen: 842

  • Nachricht senden

16

05.11.2010, 23:42

na ja die meisten streams werden zwischen gespeichert, und das zwishcen speichern zehlt zum downloden :)
der gesetzt mit dem streamen ist auch nicht elter als 2 jahre glaube :)
mit divx kannst du den kompelten film downloden beim streamen, das ist 100% verboten :)
nerven, spamen gefragt?
bin dabei ;)
WILL DACE WIEDER SEIN !!!

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Anon y mous

Kapitän

Beiträge: 2 850

Danksagungen: 5260

  • Nachricht senden

17

05.11.2010, 23:44

AGBs müssen nicht nach geltendem Recht gestaltet werden, sind sie es nicht, sind sie einfach nur ungültig.
AGBs sind eine _Norm_, für jegliche darin enthaltenen Regeln gibt es Gesetzestexte, die sie regeln.

Wenn ich mich nicht täusche, europaweit fast gleich oder sogar gleich.


Juristen werdet ihr schwer finden weil ihr dafür einen braucht der sich mit dem Recht auskennt. Kein Jurist wird alles wissen sondern immer nur ihr Gebiet.
Niflheim auf Asgard, das Original, egal wie sehr Consus im Forum gerne ich wäre. :D

- Escaria, wo Preiserhöhungen nun auch schon Bugs sind.

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Terra

Seebär

Beiträge: 1 545

Danksagungen: 2784

  • Nachricht senden

18

05.11.2010, 23:53

na ja die meisten streams werden zwischen gespeichert, und das zwishcen speichern zehlt zum downloden :)
der gesetzt mit dem streamen ist auch nicht elter als 2 jahre glaube :)
mit divx kannst du den kompelten film downloden beim streamen, das ist 100% verboten :)
Was ist daran verboten?
Damit wäre ja jeder Film (auch aus legaler Quelle), denn man sich ansieht (und dazu auch downgeloaded müsste) verboten.
Das was du da erzählst ist absoluter Blödsinn.

Download / Streamen ist nicht verboten.
Erhälst du solches Material aus legaler Quelle ist alles erlaubt.
Erhälst du solches Material aus illegaler Quelle, dann wäre es verboten.
Weiters ist auch die Verbreitung/Vervielfältigung von Copyrightgeschützten Daten (Bilder, Videos,...) verboten.
Ich zerstöre die Welt und erschaffe eine neue friedlichere Welt.

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

dacemook

Seebär

Beiträge: 680

Wohnort: Braunschweig

Beruf: Student

Danksagungen: 842

  • Nachricht senden

19

05.11.2010, 23:58

Zitat

Juristen werdet ihr schwer finden weil ihr dafür einen braucht der sich mit dem Recht auskennt. Kein Jurist wird alles wissen sondern immer nur ihr Gebiet.
jup, und wenn man pech hatt und noch rechtschutz versicherung zu haben, wird der anwalt überzeugen zum jeden mist was man klagen kann, zu klagen, weill er wird sien geldechen kriegen egal wie der gericht ausgeht :D

Terra :
ich habe mich gerade auf dei qulee bezogen von kino stream von land to , kenne von den nur illegale quellen :D
und das mit den legalen quellen fand ich als selbst verstänlichkeit das es darauf net bezieht ;)

Zitat

AGBs müssen nicht nach geltendem Recht gestaltet werden, sind sie es nicht, sind sie einfach nur ungültig.
kann nur zustimmen und das mit der eropa weit die gleichen gesetze gibt vermute ich auch :)
nerven, spamen gefragt?
bin dabei ;)
WILL DACE WIEDER SEIN !!!

Es haben sich bereits 3 Gäste bedankt.

REDMAN

Schiffsjunge

Beiträge: 462

Danksagungen: 565

  • Nachricht senden

20

06.11.2010, 00:14

streaming legal oder nicht?

http://www.youtube.com/watch?v=Ya4Z10MIELc
http://www.youtube.com/watch?v=-H9DdBDAbjo

und am besten recherchiert erklärt und nachgewiesen:
http://www.youtube.com/watch?v=mTDdNhraGFw&feature=channel und die anderen beiden teile

aber darum gings ja hier nicht^^
kommen wir wieder zum wesentlichen :D

was man hier wieder sieht ist annonymous punkt: das internet ist eine rechtliche grauzone...
sehe ich ähnlich und NUR ein rechtsanwalt kann uns aufklären denke ich^^
REDMAN on Palatin
Circulum_Libertatis

Es haben sich bereits 2 Gäste bedankt.

Social Bookmarks