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AGB

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1

18.10.2010, 09:01

AGB

Liebe Gemeinde

Ich wollte mich gerade bei dem Spiel anmelden und mir zu diesem Zweck zunächst die AGB durchlesen.
Leider konnte ich sie nur in Englisch finden.
Kann mir jemand sagen, ob und wo es deutsche AGB gibt?

Vielen Dank!

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mic

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2

18.10.2010, 09:25

http://www.escaria.com/

Schau mal oben rechts. Da kannst du zwischen den Sprachen Deutsch und Englisch wählen. (Auch bei den AGB)

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3

18.10.2010, 09:34

Oh danke

Manchmal sieht man tatsächlich den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Dann hätte ich gleich noch eine Frage dazu, vielleicht kannst du oder jemand anderes mir auch weiterhelfen.

Laut §1gehört mir mein eigener Account ja nicht:

"Der User erwirbt kein Eigentum oder sonstige Rechte am Account oder an Teilen des Accounts. Sämtliche Rechte verbleiben bei InQnet."

Weiterhin kauft man offenbar irgendwann mal Perlen oder kann dies tun. (§6)
Landen diese dann in meinem Account und sind damit für mich verloren oder werden die irgendwo anders hingebucht?

Nochmals vielen Dank für die Info.

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mic

Seebär

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4

18.10.2010, 09:44

Du meldest dich mit einem Passwort und einem Benutzernamen an. Dann kannst du auf jeder Welt einmal spielen. Du kannst aber wählen, ob du ein Römer oder ein Wiki sein willst. Dazu brauchst du keine Perlen. Es ist kostenlos.

Wenn du möchtest, kaufst du im Spiel Perlen für bestimmte Feature. So kann man für 6 Perlen z. B. seine Lagerkapazität erhöhen. Die Perlen kannst du auf allen Welten benutzen. Man bekommt auch ab und zu Perlen geschenkt, wenn man z.B. viel segelt ...Diese Perlen können dann in dieser Welt benutzt werden. Du bekommst die Perlen auf deinem Konto gutgeschrieben und kannst dann entscheiden, wofür du sie verbrauchen willst. :)

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5

18.10.2010, 09:51

Hallo mic

Vielen Dank für deine rasche Antwort.
Das, was du zuletzt geschrieben hast, habe ich mir schon so etwa vorgestellt. Meine Frage bezog sich aber eher auf die Besitzverhältnisse:

Angenommen, ich kaufe irgendwann Perlen für 20 Euro (keine Ahnung, ob das sinnvoll ist).
Gehören mir diese dann oder nicht?
Der gesunde Menschenverstand würde sagen, ja - der §1 der AGBs scheint mir dies aber zu verneinen, zumindest wenn die Perlen in meinem Account wären. Weiß jemand, ob ich tatsächlich einen Anspruch hätte, der sich aus den AGB ableiten ließe? Ansonsten fang ich nämlich lieber gar nicht erst an ...

Nochmals danke für alle Erklärungen.

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mic

Seebär

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6

18.10.2010, 10:01

Mit dem Kauf von Perlen kannst du weitere Funktionen im Spiel nutzen. Du brauchst aber keine Perlen kaufen, um spielen zu können und du kannst zwischen unterschiedlich großen Perlenpaketen wählen, wenn du mit Perlen spielen möchtest.

Ob du deine Perlen verbrauchst oder nicht, ist deine Sache. Wenn du deine Insel aufgibst, bekommst du kein Geld zurück. Du kannst deine gekauften Perlen für eine andere Welt von Escaria auch benutzen. :)

Ich empfehle dir für den Anfang nur das Perlen-Testpaket zu nehmen. Dann kannst du die erweiterten Funktionen im Spiel ausprobieren und dann selber entscheiden, ob du noch mehr Perlen investieren möchtest. ;)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mic« (18.10.2010, 10:18)


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Leonidas_XXX

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7

18.10.2010, 11:30

Hallo mic

Vielen Dank für deine rasche Antwort.
Das, was du zuletzt geschrieben hast, habe ich mir schon so etwa vorgestellt. Meine Frage bezog sich aber eher auf die Besitzverhältnisse:

Angenommen, ich kaufe irgendwann Perlen für 20 Euro (keine Ahnung, ob das sinnvoll ist).
Gehören mir diese dann oder nicht?
Der gesunde Menschenverstand würde sagen, ja - der §1 der AGBs scheint mir dies aber zu verneinen, zumindest wenn die Perlen in meinem Account wären. Weiß jemand, ob ich tatsächlich einen Anspruch hätte, der sich aus den AGB ableiten ließe? Ansonsten fang ich nämlich lieber gar nicht erst an ...

Nochmals danke für alle Erklärungen.


da es sich bei den "perlen" um virtuelle güter handelt, ist das mit den besitzverhältnissen nicht so ganz einfach. so wie ich das verstanden habe, hast du keinerlei anspruch auf rückerstattung oder so falls du deine perlen durch einen anwender- oder softwarefehler "verlierst". desweiteren kann man sich wohl auch keine perlen auszahlen lassen.

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Anon y mous

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8

18.10.2010, 11:48

Darf ich fragen, was für dich so wichtig daran ist, ob sie die dir rechtlich gehören?

Virtuelle Güter gehen nämlich in keinem Onlinespiel, dass sich drei Gedanken gemacht hat, in deinen Besitz über, weder Accounts noch sonstwas - egal ob bei World of Warcraft oder anderen BGs, da man damit sonst nur Probleme bekommen kann, da gesetzlich, virtuelle Güter bisher ungeklärt sind.
Niflheim auf Asgard, das Original, egal wie sehr Consus im Forum gerne ich wäre. :D

- Escaria, wo Preiserhöhungen nun auch schon Bugs sind.

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9

18.10.2010, 12:12

Vielen Dank für deine Tips, mic.
Allerdings ist der entscheidende Punkt meiner Frage immer noch nicht beantwortet.

Ich versuchs mal etwas überspitzt mit einem theoretischen Beispiel:

Angenommen, ich melde mich an und kaufe mir am nächsten Montag Perlen im Wert von 20 Euro.
Am Dienstag sind die Perlen aus dem Account verschwunden, ohne dass ich ein Zusatzfeature benutzt hätte.
Ich frage beim InQnet Support nach und bekomme folgende Auskunft:
"Tut uns leid, der Account und damit die Perlen, die darin sind, gehören uns. Sie hätten sie ja gestern noch verbrauchen können. Sie haben mit Ihrer Teilnahme an diesem Spiel den AGB zugestimmt, dies steht in §1."

Natürlich wird dies nicht so passieren, aber könnte ich in diesem Fall argumentieren, dass ich die Perlen doch selbst nutzen könnte?
Wenn ja, wie? Hätte ich einen Anspruch darauf oder wäre das Geld im Zweifel einfach weg?

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10

18.10.2010, 12:18

Darf ich fragen, was für dich so wichtig daran ist, ob sie die dir rechtlich gehören?
Nichts besonderes, ich habe mir einfach nur angewöhnt, die AGB VORHER zu lesen, wenn es später Unklarheiten gibt, ist es meist zu spät und es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass man sich am Anfang hätte informieren sollen.
Und dieser Punkt erscheint mir einfach ziemlich kritisch.

Aber ich möchte mich bei allen, die schnell und gut geantwortet haben, noch mal recht herzlich bedanken. Für viele mag das irrelevant sein, für mich halt nicht.

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Gama

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11

18.10.2010, 12:18

Hallo,

also solange du dir nichts zu Schulden kommen lasst, werden wir dich nicht daran hindern deine erworbenen Perlen auch azu verbrauchen.
Computer says noooooo

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Anon y mous

Kapitän

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12

18.10.2010, 12:46

Darf ich fragen, was für dich so wichtig daran ist, ob sie die dir rechtlich gehören?
Nichts besonderes, ich habe mir einfach nur angewöhnt, die AGB VORHER zu lesen, wenn es später Unklarheiten gibt, ist es meist zu spät und es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass man sich am Anfang hätte informieren sollen.
Und dieser Punkt erscheint mir einfach ziemlich kritisch.

Aber ich möchte mich bei allen, die schnell und gut geantwortet haben, noch mal recht herzlich bedanken. Für viele mag das irrelevant sein, für mich halt nicht.


Vielleicht hat sich was geändert bei den Gesetzen oder Präzedenzfällen aber bisher war das Eigentum virtueller Güter gesetzlich ungeklärt und einige Idioten haben daraufhin vor Gericht die urkomischsten Dinge versucht. Um sich vor diesen Fällen zu schützen werden normal jegliche virtuellen Güter in den AGBs als nicht eigentumsfähig erklärt.
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Hoyt

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13

19.10.2010, 09:06

Darf ich fragen, was für dich so wichtig daran ist, ob sie die dir rechtlich gehören?

Virtuelle Güter gehen nämlich in keinem Onlinespiel, dass sich drei Gedanken gemacht hat, in deinen Besitz über, weder Accounts noch sonstwas - egal ob bei World of Warcraft oder anderen BGs, da man damit sonst nur Probleme bekommen kann, da gesetzlich, virtuelle Güter bisher ungeklärt sind.
Das Thema ist nicht ganz so einfach, aber soooooo ganz ungeklärt ist das nichtmehr. Immerhin gibt es mittlerweile bereits passende Gerichtsurteile in denen es um derartige Klagen ging.

In Deinem Beispiel wird WoW genannt -> hierbei gab es tatsächlich ein Urteil, welches Blizz verpflichtet hat den gesperrten Acc eines Users wieder freizugeben. Auch hier stand der § mit den Besitzverhältnissen in den AGB, das hat Blizz aber nicht geholfen.
Fazit: Die AGBs sind kein Gesetzbuch.
Zudem ist es zB bei Second Life ganz normal das echtes Geld zu virtuellem Gut und umgekehrt virtuelles Gut zu echten Geld wird.

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Thyr

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14

19.10.2010, 09:10


In Deinem Beispiel wird WoW genannt -> hierbei gab es tatsächlich ein Urteil, welches Blizz verpflichtet hat den gesperrten Acc eines Users wieder freizugeben. Auch hier stand der § mit den Besitzverhältnissen in den AGB, das hat Blizz aber nicht geholfen.

Du darfst mir gerne mal zeigen wo das steht.

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mikemue

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15

19.10.2010, 09:22

Für alle rechtlich interessierten: 26.6.2010 Aufsatz von Dr. Psczolla: Virtuelle Gegenstände als Objekte der Rechtsordnung

Man kann zwar an virtuellen Gütern kein Eigentum erwerben und sie nicht besitzen, allerdings sind zugesicherte Nutzungsrechte natürlich zu gewähren.

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Anon y mous

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16

19.10.2010, 11:41

Das Thema ist nicht ganz so einfach, aber soooooo ganz ungeklärt ist das nichtmehr. Immerhin gibt es mittlerweile bereits passende Gerichtsurteile in denen es um derartige Klagen ging.

In Deinem Beispiel wird WoW genannt -> hierbei gab es tatsächlich ein Urteil, welches Blizz verpflichtet hat den gesperrten Acc eines Users wieder freizugeben. Auch hier stand der § mit den Besitzverhältnissen in den AGB, das hat Blizz aber nicht geholfen.
Fazit: Die AGBs sind kein Gesetzbuch.
Zudem ist es zB bei Second Life ganz normal das echtes Geld zu virtuellem Gut und umgekehrt virtuelles Gut zu echten Geld wird.



AGBs sind ein Nutzungsverhältnis oder auch allgemeine Geschäftsbedingungen genannt, das nicht über dem Gesetz steht aber Gesetzeslücken ausfüllt oder Gesetzesmöglichkeiten zwischen User und Betreiber spezifiziert.

Ich weiss auch nicht wirklich von was du redest, dein Beispiel, dass man virtuelle Güter gegen reales Geld in 2nd life tauschen kann hat rein gar nichts mit rechtlichem Eigentum oder Besitz an virtuellen Gütern zu tun. Mikemues Link beschreibt genau das, was bis vor einiger Zeit nicht geklärt war und deshalb in AGBs und co festgelegt werden musste.

Virtuelle Gegenstände, Inseln, Accounts oder was auch immer sind im Allgemeinen nicht besitzbar oder Eigentum außer indirekt von demjenigen, der die Festplatte "besitzt" und das ist bei WoW sicher kein Spieler.
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Hoyt

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17

19.10.2010, 14:04

Hab jetzt leider nicht genug Zeit den WoW Artikel zu suchen, reiche ich dann aber gerne nach.

Zum Thema dazu: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,604334,00.html (ja das ist spiegel online, aber egal der fall is real)


Um mal grob zusammen zu fassen worum es bei dem thema geht: Wenn ein Spielebetreiber einene gegenstand wie hier zB perlen anbietet und dafür echtes geld verlangt, so lässt sich im Rückschluss eine Art Wechselkurs für diese errechnen.

Die Perle hat echtes Geld gekostet, also ist sie auch Geld wert. Blanker Materialwert existierte doch auch schon zuvor bei so vielen Dingen nicht.

Überzogenes Beispiel um es zu verdeutlichen: Die Farbe und die Leinwand eines Kunstwerkes ist ja auch nurwenig wert. Trotdzem kann das Bild wirklich real viel Wert sein.


Was heisst eigentlich "auch allgemeine geschäftsbedingungen genannt" ? Das wird nicht auch so genannt, sondern ist einfach ausgeschrieben was die Abkürzung bedeutet.


Das viruelle Gegenstände praktisch nicht besitzbar sind ist ein Irrtum, den Dir die AGB von nahezu jedem Spiel vorgaukeln.
So wie Du es formulierst wäre jeglicher Programmiertext ebenfalls ein wertloses Stück Datei - ich wüsste mal gerne wie Spieleprogrammierer auf sowas reagieren würden ;)

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Anon y mous

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18

19.10.2010, 14:40

Hoyt, du hast nicht mal deinen eigenen verdammten Artikel gelesen.

Ab Absatz "Die Sache ist ernst"

Zitat

So sieht das auch die Bochumer Polizei. Dort ist man sich darüber bewusst, dass man einen potentiellen Täter nicht wirklich wegen Diebstahls wird belangen können: Paragraph 242 Abs. 1 StGB definiert den Diebstahl als Entwendung einer fremden beweglichen Sache. Das wird bei Pixelschuhen ziemlich schwer.[...]

Virtuellen Diebstahl gibt es auch im Recht unserer Nachbarn noch nicht.[...]

In Wahrheit ermitteln die Beamten ganz klassisch: Sie haben die Betreiberfirma angesprochen. Die, erklärt ein Sprecher der Bochumer Polizei, verweise bisher nur auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese schließen eine Haftung für virtuelle Schäden durch technische Probleme aus. Ob die Server des Unternehmens gehackt wurden, ist noch nicht geklärt.


Sie ermitteln nicht wegen Diebstahl, weil User haben und können keine Besitz oder Eigentumsrechte an immateriellen Sachen erlangen, das ist rechtlich nicht möglich.

Dein Beispiele haben mal wieder nichts mit der Sachlage zu tun. Das Künstwerk hat verschiedene rechtliche Grundlagen. Die Leinwand und die Farbe haben ein Eigentums/Besitzrecht, da es ein materieller Gegenstand ist. Das Kunstwerk an sich hat Urheberrechte und vlt ein Copyright. Das hat rein gar nichts mit den immateriellen Dingen in einem virtuellen Spiel zu tun. Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen und scheinst den Sachverhalt immernoch nicht zu verstehen.
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Hoyt

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19

19.10.2010, 16:12

Du pickst Dir aus dem Artikel nur einzelne Bruchteile heraus...und zudem gehst Du mal wieder Deinem wohl einzigen Ziel in diesem Forum nach -> Dich für schlauer zu halten als der Rest.

Den Artikel habe ich übrigens gelesen, auch wenns schon eine ganze Weile her ist.

Vieleicht überlegst Du Dir dazu mal warum überhaupt solche Dinge in den AGBs stehen, wenn das doch laut Deiner Theorie so unglaublich klar ist das ein virtueller Gegenstand keinen Gegenwert hat.

Es gibt übrigens eine weitere Grauzone, welche dafür sorgt das Ebay Auktionen von Accounts immer betonen, dass der Verkäufer seine "in das Spiel investierte Zeit und Arbeit" verkauft.
Wenn Du also etwas greifbares brauchst um einen Wert zu berechnen, dann nimm meinetwegen Zeit.

Ist das denn so unglaublich abgedreht sich vorzustellen, dass eine Währung (Perlen) die man mit echtem Geld bezahlt hat zumindest eine Haftung über selbigen Betrag auslöst?
Es ist doch klar, dass man daraus keine wirkliche Währung bauen kann, denn sonst könnte sich hier jeder Admin zum Millionär tippen.


Nimm meinetwegen zu der Überlegung auch mal Telefongebühren hinzu. Definiere mir mal die Nutzung des Handynetzes realer, als die Nutzung von Daten auf einer Festplatte, und das recht auf "Dateien" für die Du mit echtem Geld bezahlt hast.


Zitat

Dein Beispiele haben mal wieder nichts mit der Sachlage zu tun.

Selbst wenn das stimmen würde, wüsste ich mal gerne woher Du das "mal wieder nimmst". Dein purer Flamewille hat absolut lächerliche Ausmaße.

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Anon y mous

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20

19.10.2010, 16:40

Ich hab genau die _Aussagen_ aus deinem Text genommen, die relevant sind.


Spielgegenstände, Spielaccounts gehören dir nicht, demnach kannst du weder die Gegenstände noch die Accounts wirklich verkaufen. Das einzige was du verkaufen kannst, wenn es nicht anders in AGBs und co angegeben ist (siehe Steam) sind die Zugangsdaten. Nichts davon gibt dir oder dem Käufer ein Besitz oder Eigentumsrecht. Es sind nur alles Möglichkeiten seinen Account ohne Besitz oder Eigentumsrechte zu verkaufen, vergleichbar als ob du auf das Haus deiner in Urlaub gefahrenen Nachbarn aufpasst und den Schlüssel an wen Drittes weitergibst. Es macht dich nicht automatisch zum Eigentümer oder Besitzer den Zugang/Schlüssel zu etwas zu besitzen.

Oh dein Telefonnetz ist ein wieder so ein tolles Beispiel. Du bezahlst eine Dienstleistung mit Nutzungsrechten und erhälst zu keinem Zeitpunkt Besitz oder Eigentumsrechte über die Daten die du versendest/empfängst oder die Hardware(das Telefonnetz) über das es läuft. Sind schon wieder Äpfel mit Birnen die du vergleichst.

Versteh es endlich, du erhälst zu keiner Zeit Besitz oder Eigentumsrechte über NICHT MATERIELLE Sachen und somit auch nicht die entsprechenden Rechte, die dafür gelten (Veräußerung, Herausgabe etc.).
__________________________________________________________________

Mikemues Artikell hat genau den Punkt zu Accounts sowie deren virtuellen Gütern geklärt.

Gamas Aussage über die Ingamewährung hat ungenau den Punkt mit der Gewährleistung der Dienstleistung geklärt. Du hast Rechte, was die erworbene Dienstleistung angeht (siehe dein Telefonnetzbeispiel) - du hast aber keine Rechte, was Besitz und Eigentumsrechte von virtuellen(immateriellen) Gegenstände angeht.
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