This post has been edited 1 times, last edit by "mic" (Oct 18th 2010, 10:18am)
Hallo mic
Vielen Dank für deine rasche Antwort.
Das, was du zuletzt geschrieben hast, habe ich mir schon so etwa vorgestellt. Meine Frage bezog sich aber eher auf die Besitzverhältnisse:
Angenommen, ich kaufe irgendwann Perlen für 20 Euro (keine Ahnung, ob das sinnvoll ist).
Gehören mir diese dann oder nicht?
Der gesunde Menschenverstand würde sagen, ja - der §1 der AGBs scheint mir dies aber zu verneinen, zumindest wenn die Perlen in meinem Account wären. Weiß jemand, ob ich tatsächlich einen Anspruch hätte, der sich aus den AGB ableiten ließe? Ansonsten fang ich nämlich lieber gar nicht erst an ...
Nochmals danke für alle Erklärungen.
Nichts besonderes, ich habe mir einfach nur angewöhnt, die AGB VORHER zu lesen, wenn es später Unklarheiten gibt, ist es meist zu spät und es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass man sich am Anfang hätte informieren sollen.Darf ich fragen, was für dich so wichtig daran ist, ob sie die dir rechtlich gehören?
Nichts besonderes, ich habe mir einfach nur angewöhnt, die AGB VORHER zu lesen, wenn es später Unklarheiten gibt, ist es meist zu spät und es wird zu Recht darauf hingewiesen, dass man sich am Anfang hätte informieren sollen.Darf ich fragen, was für dich so wichtig daran ist, ob sie die dir rechtlich gehören?
Und dieser Punkt erscheint mir einfach ziemlich kritisch.
Aber ich möchte mich bei allen, die schnell und gut geantwortet haben, noch mal recht herzlich bedanken. Für viele mag das irrelevant sein, für mich halt nicht.
Das Thema ist nicht ganz so einfach, aber soooooo ganz ungeklärt ist das nichtmehr. Immerhin gibt es mittlerweile bereits passende Gerichtsurteile in denen es um derartige Klagen ging.Darf ich fragen, was für dich so wichtig daran ist, ob sie die dir rechtlich gehören?
Virtuelle Güter gehen nämlich in keinem Onlinespiel, dass sich drei Gedanken gemacht hat, in deinen Besitz über, weder Accounts noch sonstwas - egal ob bei World of Warcraft oder anderen BGs, da man damit sonst nur Probleme bekommen kann, da gesetzlich, virtuelle Güter bisher ungeklärt sind.
Du darfst mir gerne mal zeigen wo das steht.
In Deinem Beispiel wird WoW genannt -> hierbei gab es tatsächlich ein Urteil, welches Blizz verpflichtet hat den gesperrten Acc eines Users wieder freizugeben. Auch hier stand der § mit den Besitzverhältnissen in den AGB, das hat Blizz aber nicht geholfen.
Das Thema ist nicht ganz so einfach, aber soooooo ganz ungeklärt ist das nichtmehr. Immerhin gibt es mittlerweile bereits passende Gerichtsurteile in denen es um derartige Klagen ging.
In Deinem Beispiel wird WoW genannt -> hierbei gab es tatsächlich ein Urteil, welches Blizz verpflichtet hat den gesperrten Acc eines Users wieder freizugeben. Auch hier stand der § mit den Besitzverhältnissen in den AGB, das hat Blizz aber nicht geholfen.
Fazit: Die AGBs sind kein Gesetzbuch.
Zudem ist es zB bei Second Life ganz normal das echtes Geld zu virtuellem Gut und umgekehrt virtuelles Gut zu echten Geld wird.
Quoted
So sieht das auch die Bochumer Polizei. Dort ist man sich darüber bewusst, dass man einen potentiellen Täter nicht wirklich wegen Diebstahls wird belangen können: Paragraph 242 Abs. 1 StGB definiert den Diebstahl als Entwendung einer fremden beweglichen Sache. Das wird bei Pixelschuhen ziemlich schwer.[...]
Virtuellen Diebstahl gibt es auch im Recht unserer Nachbarn noch nicht.[...]
In Wahrheit ermitteln die Beamten ganz klassisch: Sie haben die Betreiberfirma angesprochen. Die, erklärt ein Sprecher der Bochumer Polizei, verweise bisher nur auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese schließen eine Haftung für virtuelle Schäden durch technische Probleme aus. Ob die Server des Unternehmens gehackt wurden, ist noch nicht geklärt.
Selbst wenn das stimmen würde, wüsste ich mal gerne woher Du das "mal wieder nimmst". Dein purer Flamewille hat absolut lächerliche Ausmaße.
Quoted
Dein Beispiele haben mal wieder nichts mit der Sachlage zu tun.
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