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maxtlan

Schiffsjunge

  • »maxtlan« ist der Autor dieses Themas

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28.06.2013, 16:42

und sie wissen nicht was sie tun

nun nochmal zum leidigen thema ip sharing

ich hatte in einem anderen thread raffi gefragt ob ich mit der anderen insel bei ip sharing handeln darf wenn ich mich zb. im büro einlogge


als bsp . habe ip sharing angemeldet und akzeptiere die einschränkungen
wenn ich jetzt vom büro mich einlogge mit anderer ip darf ich dann handeln mit der anderen insel



die antwort von raffi war ja


Hallo maxtlan,

ja wenn du eine andere IP hast darfst du handeln. In dem Fall kann man Dir ja nicht unterstellen, dass du eventuell einen Multi Account hast.
Das ist der springende Punkt beim IP sharing. In dem Fall teilst Du Dir ja gerade keine IP.
Das ist aber meines Wissens auch so der Charta zu entnehmen.







in einer persönlichen pn fragte ich noch meriwa wegen doppellogin ob das möglich sei unter ip sharing
er wusste keine antwort und wollte es weiterleiten
da gestern die charta in kraft trat fragte ich nochmal bei pipo nach und schickte ihm die vorrangegangenen pn


dieses ist meine ursprüngliche frage pn


was mich aber interessiert ist die frage wie es mit doppellogins aussieht , also ob beide gleichzeitig on sein können
desweiteren den absatz mit den beschränkungen
aktionen sind untereinander verboten a . immer oder b. wenn sie von der gleichen ip on sind
ich hatte raffis antwort zu den regeln nämlich so verstanden das sobald beide inseln unter verschiedenen ip on sind handeln dürfen
wenn dem so ist dürfte ja auch unterstützung geschickt werden , aber dann bin ich abends wieder mit der gleichen on und schon ist es verboten





als antwort kam dann


doppellogin müsste gehen
handeln auf keinen fall


seine pn kann ich leider wegen der forenbeschränkung nicht posten kann aber gerne von mir per pn weitergeleitet werden




denke das es an der zeit ist endlich klar zu stellen was genau erlaubt ist und was nicht

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Terra

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2

28.06.2013, 17:12

Unterschiedliche IP - Handeln, Unterstützen, ... erlaubt
Gleiche IP - Handeln, Unterstützen, ... verboten

Doppellogin = Von einer IP sind gleichzeitig zwei oder mehr on.
Dann habt ihr aber eben gleiche IP - also Handeln, Unterstützen, ... verboten
Ich zerstöre die Welt und erschaffe eine neue friedlichere Welt.

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Daggy

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28.06.2013, 17:25

hmmmm also wenn ich dich richtig verstehe ist deine Frage, ob du gleichzeitig mit einem IP-Sharing gemeldeten Kumpel aus deiner Firma eingelogt sein darfst?

Ja klar, darfst nicht Handeln, ihn nicht angreifen und ihn auch nicht zudeffen.

die IP überschneidungen sind ja angemeldet, sollte kein Prob sein, solange du dich an die Einschränkungen hälst.

Wen die IP ne andere ist, ist Sharing eh kein Thema.


Ich habe noch eine Gegenfrage:
Geht es dir wirklich darum eine Antwort auf deine Frage zu bekommen, oder geht dir mehr darum hier alle drauf aufmerksam zu machen dass du die Sharing Regel nicht gut findest?

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4

28.06.2013, 17:30

Ich denke dass zu diesem Thema nun wirklich mehr als genug schon gesagt wurde, und auch alles geklärt wurde.

Du hast bereits eine definitive Antwort von mir erhalten. Mehr ist nicht notwendig.

Und was die Mail an den PN betrifft, kann jetzt kein Mensch nachvollziehen ob das ein Missverständnis war oder was auch immer
weil die Nachricht hier nicht zitiert werden darf.

Daher geschlossen.

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