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schonwiedertot

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14.07.2014, 12:56

AGB und Fair-Play-Charta

Jetzt mal mit einer passenderen Themenüberschrift.


Link zu den AGB:
http://escaria.de/public/termsofbusiness


Link zur Fair-Play-Charta (im Weiteren FPC abgekürzt):
Escaria Fair Play Charta


Die Einschränkungen gegenüber Usern mit z.B. gleicher IP sind eine Benachteiligung, kontraproduktiv und
kaum förderlich für Wachstum.
Hierzu, wer ist User? Jeder User muss "sich zu Beginn einmal kostenlos anmelden und seinen Benutzernamen sowie sein Passwort wählen, zusätzlich ist die Eingabe seiner E-Mail-Adresse notwendig." (<- Auszug der AGB §1)
Der User definiert sich also durch die Angabe der E-Mail-Adresse und nicht der IP-Adresse.
Man muss das IP-Sharing nur anmelden, damit §4 der AGB nicht verletzt wird ("Mehrfach-Accounts; Jeder User darf nur einen Account eröffnen"), bzw. klar ist, dass es sich definitiv um mehrere User handelt.
Allein, dass man nicht miteinander handeln darf (§3 FPC) ist von Nachteil. Wobei man auch sagen könnte, dass man immerhin mehrere Inseln über eine IP pro Welt laufen lassen kann und nicht ein ganzer Haushalt sich eine Insel teilen muss. Dafür können sich diese User dann unangemeldet und beliebig oft gegenseitig sitten, bzw. lässt sich das dann nicht nachvollziehen. Sie müssen also nicht wie andere nach jedem Sitting 72h (§4 FPC) warten bis sie wieder jemand sitten darf.


Die AGBs haben sich nicht geändert; wenn dann nur durch den Betreiberwechsel.
Mit dem Login akzeptiert man diese. Akzeptiert man neue AGBs nicht, dann darf man sich bei einer Änderung auch nicht mehr einloggen.
Das stimmt leider auch nicht so ganz.
"Widerspricht der Nutzer den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Bekanntgabe und Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich gegenüber Hitsys oder nutzt er "Escaria" weiterhin, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen ihm gegenüber wirksam." (§8 AGB) Soweit richtig, nach der Frist von 14 Tagen reicht die bloße Weiternutzung, aber:
"Widerspricht der User fristgemäß, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Bis zur Vertragsbeendigung gelten die ursprünglichen AGB fort."(§8 AGB)
Man kann also Escaria weiterspielen, wenn man dem Support meinetwegen entsprechende Gründe aufzeigt, die gegen eine Zustimmung der neuen AGB sprechen, damit dieser den Vertrag seinerseits nicht beendet, bzw. den Account löscht.



AGB Änderungen müssen aber jedem mitgeteilt werden, damit jeder die Möglichkeit hat zu widersprechen. Hier steht aber zum IP-Sharing nix in den AGB´s, demnach ist diese Regel ungültig! Da gibts rechtlich nix dran zu rütteln. Ein Betreiber kann nicht machen was er will, zumindest nicht solange Geld fließt...
Ich meine, dass ich damals eine Nachricht bekommen habe, die mich auf die FPC und ihrer Wirksamkeit hingewiesen hat bekommen zu haben.
"Der User erwirbt kein Eigentum oder sonstige Rechte am Account oder Teilen des Accounts." (§1 AGB)
"Hitsys behält sich das Recht vor, User-Accounts jederzeit aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Frist zu sperren. [...]
Wichtige Gründe zur Sperrung [...] sind insbesondere, aber nicht abschließend:"(§4)
Man hat keine Rechte in Bezug auf seinen Account und der Betreiber behält sich vor, Gründe für eine Sperrung zu nennen, die in den AGB selbst nicht enthalten sind ("nicht abschließend").

Jetzt Sachen an denen ich mich stören würde, wenn es ich kleinlich wäre.
"Nutzung des Accounts durch Dritte; User sind verpflichtet, ihre Account-Daten sicher und vor dem Zugriff Dritter aufzubewahren und sicherzustellen, dass außer ihnen selbst keine unbefugte Personen Zugang zu den Account-Daten [...] erhalten" (§4 AGB)
Damit ich gesittet werden kann muss ich aber meine Account-Daten an Dritte weitergeben.
"Ausspähen von Daten, also die Entwendung und/oder Nutzung von Account-Daten Dritter." (§4 AGB)
Ich verstoße also auch gegen die AGB, wenn ich jemanden Sitte.
Hier wäre ggf. eine Auffrischung der AGB angemessen.

MfG
schonwiedertot

Kleiner Nachtrag. Wenn jemand Einspruch erheben will, dann bitte mit einem Verweis zur Quelle, damit jeder nachlesen und sich selbst ein Bild machen kann, wie was gemeint ist.

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14.07.2014, 13:51

gefunden, danke schonwiedertot,

das Zitat unter Pixie gehört wohl zu Terra von vor einem Jahr und wurde damals von Digimaster richtiggestellt.

Auf die Schnelle sichtbar tritt eben gerade bei Handel die Benachteiligung bei gleicher IP auf.
Ausgerechnet bei einer Gruppe, die gleichzeitig viele User stellt.

Kannst getrost streichen, was zu den Interpretationen zu rechnen ist. - Wie Mail erhalten.

Der Punkt des Widerspruchs binnen 14 Tagen führte evtl. zu der Entscheidung den Betreiber und Inhaberwechsel nicht separat namhaft zu machen.

Den Punkt zum Sitten habe ich unmittelbar geklärt schon unmittelbar beim alten Inhaber - Support aufgrund einer Sperre.
Wenn der account deshalb notwendigerweise weitergegeben wird.
Die Lösung findest Du in "unbefugt", da Du damit befugst. Eigenverantwortlich versteht sich.

Das ist jetzt aber etwas viel 8o

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schonwiedertot

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14.07.2014, 16:04

Der Punkt des Widerspruchs binnen 14 Tagen führte evtl. zu der Entscheidung den Betreiber und Inhaberwechsel nicht separat namhaft zu machen.
Und? Hat jetzt aber nicht wirklich was mit den AGB selbst zu tun oder sehe ich das falsch. In diesem Fall bitte erläutern.
Den Punkt zum Sitten habe ich unmittelbar geklärt schon unmittelbar beim alten Inhaber - Support aufgrund einer Sperre.
Wurdest du gesperrt, weil du gesittet wurdest oder jemanden gesittet hast und hast dann eine Mail an den Support aufgrund der Sperre geschickt?
Wenn der account deshalb notwendigerweise weitergegeben wird.
Die Lösung findest Du in "unbefugt", da Du damit befugst. Eigenverantwortlich versteht sich.
Ich hoffe, dass das der richtige Link ist, bzw das Thema von dem du gesprochen hast.
Wie kann sowas sein !!!!????

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Pixie

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14.07.2014, 16:23

Hi schonwiedertot,

muss hier immer wieder mit anderem Browser einloggen, sry, wenn ich daher nicht hintereinander weg gleich antworten kann.
Die BM müssen arbeiten ^^,
- es hat zum einen mit Deinem evtl. Vertrag zwischen Inqnet und Dir zu tun, falls Du oder andere User noch mit dem alten Betreiber abgeschlossen haben.
-zum anderen mit der bestehenden AGB überhaupt. Würde man z.B. nur einloggen können, wenn man diese voll akzeptiert, dann könnte man grob bemessen nirgends einloggen. Die AGB beiinhalten in den meisten Fällen eine einseitige Begünstigung des Anbieters.

- ja, Mail an Support

Bitte genauer - wie kann was sein. -
Es war Dein Thema, das ich meinte, hinsichtlich Weitergabe des user-accounts zum Sitten, letzter Abschnitt

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schonwiedertot

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14.07.2014, 19:33

Ich hatte mich mit dem Link auf deine Aussage "Die Lösung findest Du in "unbefugt"" bezogen,
da ich über die Suchfunktion "unbefugt" gesucht habe und zu dem Thema gekommen bin, bei dem es auch um Sitting ging^^
TmL, wenn es nicht passte.
Bezüglich dem Sitting seitens der AGB wollte ich sagen, dass ich weder gesittet werden, noch jemanden sitten darf, da ich damit gegen die AGB verstoßen würde. Ich darf meine Daten ja grundsätzlich keinem Dritten weitergeben oder die Account-Daten Dritter nutzen, sei es zum sitten oder ähnlichem. Es würde sich also definitiv beim Sitting um einen Verstoß handeln, der zur Sperrung oder gar Löschung des Accounts führen würde.


Die AGB auf die ich mich beziehe findet man, wenn man escaria.de im Browser eingibt und auf der Seite unten AGB anwählt.
Prinzipiell gehe ich allerdings davon aus, dass wir alle dieselben AGB als Grundlage haben und da muss ich nicht zwingend den neuen AGB zustimmen um weiterzuspielen. Denn es gilt ja, wenn ich innerhalb der 14 tägigen Frist die Zustimmung widerrufe, kann ich auf Grundlage der alten AGB weiterspielen, solange der Betreiber meinen Account nicht dauerhaft Sperrt oder Löscht, den Vertrag also beendet.
(Steht im ersten Beitrag unter dem 2. Zitat)

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Pixie

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14.07.2014, 20:05

ich habe jetzt ganz einfach die unbefugte Person aus Deinem Thread kopiert :)

"Nutzung des Accounts durch Dritte; User sind verpflichtet, ihre Account-Daten sicher und vor dem Zugriff Dritter aufzubewahren und sicherzustellen, dass außer ihnen selbst keine unbefugte Personen Zugang zu den Account-Daten [...] erhalten" (§4 AGB)

In dem Moment so Du willentlich die Daten weitergibst berechtigst Du die Person/en, sie sind befugt.

Heisst TmL tut mir leid?
ich kenne auch eine: wdT /weiss der Teufel :rolleyes:

Zusatz: ausser ihnen selbst und jetzt befugt steht da natürlich im Widerspruch zueinander.
Eine ähnliche Situation wie bei der Salvatorischen Klausel, hier Forenregel, die deshalb überwiegend entfällt, um keine Unwirksamkeit auszulösen.

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Zelolitis

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15.07.2014, 07:30

"Nutzung des Accounts durch Dritte; User sind verpflichtet, ihre Account-Daten sicher und vor dem Zugriff Dritter aufzubewahren und sicherzustellen, dass außer ihnen selbst keine unbefugte Personen Zugang zu den Account-Daten [...] erhalten" (§4 AGB)

Ich verstehe das so:
Wenn ein Spieler eines Tages seine Insel auffindet, und merkt dass da einer auf seiner Insel war, kann er nicht den Support verantwortlich dafür machen, denn er ist selber für den Verschluss seines Passworts verantwortlich.

Wenn man Sitting anmeldet, ist der Sitter eine befugte Person, also nicht verboten die Logindaten weiter zu geben, aber der Support sichert sich ab, dass dies in Eigenverantwortung geschieht.

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Pixie

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15.07.2014, 14:37

Hi Zelo,

passt

Zitat schonwiedertot. schonwiedertot war so freundlich den Original-Text einzustellen.

Im Grunde geht es wohl darum Abweichungen und Unverträglichkeiten gegenüber Vorformulierungen zuzulassen.
Mit besprochener Akzeptanz von Abweichungen werden sie nicht Standard ohne den vorgesehenen Weg einzuhalten,
wobei dabei wieder das Wechselspiel der Abwägungen und Argumente eintritt.
Hauptsache man einigt sich. ;)

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schonwiedertot

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30.07.2014, 14:31

Dieses Thema würde ich auch gerne Fortsetzen und zwar am liebsten da, wo wir aufgehört haben.
AGB und Fair-Play-Charta

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30.07.2014, 21:37

Vielen Dank, für die Aktivierung dieses Themas^^
Pixie hat mir per PN eine gewisse Problematik zu den AGB aufgezeigt, was ich zuvor fehlinterpretiert habe.
Wir haben darüber auch weiterhin diskutiert.
Genaueres dazu jedoch erst morgen Abend, wenn ich das soweit geordnet habe, dass es sich auch am besten nachvollziehen lässt.
:saybabtu: AGB ;)

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schonwiedertot

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02.08.2014, 12:50

Es wäre schätze ich wirklich einfacher, die FPC in den AGB als zusätzliche Regeln aufzuführen, als zu versuchen das Bestehende irgendwie in Einklang bringen zu wollen.

Ich habe versucht mich über die Formulierung "insbesondere, aber nicht abschließend" aus §4 der AGB zu informieren und bin da auf unterschiedliche Sachen gestoßen.
Es ist denke ich nicht sinnvoll hier jetzt mit irgendeinem Halbwissen um sich zu werfen, aber soviel sei gesagt, ohne jemanden, der wirklich Ahnung von den Definitionen bestimmter Begriffe hat, lässt sich nicht so leicht nachvollziehen, ob die Fair-Play-Charta grundlegend gültig ist.

Welcher Punkt aus meiner Sicht jedoch am meisten dafür spricht ist nicht, dass es da um Formulierungen geht, sondern der User auch direkt am Anfang darauf hingewiesen werden sollte, dass es die FPC gibt, sobald er sich die AGB durchliest.
Vollkommen unwichtig, ob nur jeder dritte, zehnte oder hundertste die AGB liest bevor er das Spiel beginnt. Die grundsätzliche Möglichkeit sollte gegeben sein, über die AGB die FPC per Link oder direkt die 10 Regeln aus der FPC in den AGB zu finden.

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03.08.2014, 03:54

Danke, schonwiedertot für die Weiterführung des Threads.

Wenn ich den Button dafür nicht drücke bedeutet das nur, dass dieser eigentlich nur einseitigen positiven Dank zulässt, eine gegenteilige Meinung nicht.
Deshalb ziehe ich es vor als Gast zu drücken, wenn das angesagt erscheint. Oder wie hier inhaltlich voll zuzustimmen. Manchmal hätte man ja auch gerne beides +- oder ist ganz anderer Meinung.

FPC
Die Ansicht, dass die FPC wirksam geworden ist, nur weil sie bereits widerrechtlich praktiziert wird, stellt keine Begründung für Wirksamkeit dar.
Dann muss ich die Erwähnung diesbezüglich in Frage stellen können in Rauschis Thread. Würde ich das unterlassen käme es einer Akzeptanz gleich.

Eine Akzeptanz kann sich der Betreiber zu der Erweiterung abholen, indem er die AGB diesbezüglich ausrichtet und nach inhaltlicher Diskussion entsprechend Rauschis u.a. Meinung verändert zur Verfügung stellt, um das Einverständnis einzeln einzuholen oder aber der geschlossene Vertrag erlischt oder aber wird nach bisherigem Muster oder aber auch in einer Form die beide Parteien zufriedenstellt, weitergeführt.
Individualabstimmung.
Diskussion en detaill steht aus, Verbesserungsvorschläge selbst sind Anzeichen einer Akzeptanz, dass die FPC rechtsgültig wären.
Da kann ich nur widersprechen und das ist keine Abweichung vom Thema.

Die Praxis nach Forumsäußerung zu handeln, war auch vor Inhaber- und Betreiberwechsel rechtswidrig ohne derartige Gestaltung, die immer beidseitiges Einverständnis voraussetzt. Erst dann könnten eine festgelegte Sanktion, die dem zuwider handeln eingeleitet werden. Ansonsten sind diese ebenfalls rechtswidrig. (FPC) Das ist nicht fair, sondern unfair.

Wenn ich sage ist rechtswidrig, dann braucht das schon deshalb nicht in Frage gestellt werden, weil mit Registrierung im Forum der Betreiber darauf hinweist, dass die postings die Ansicht der User darstellen. Widersinnig ist es, wenn dabei ein Moderator nur seine Ansicht gelten lässt, was dem Willen nach Dialog und Regeln ganz und gar nicht entspricht.

Bei der Gewichtung oder Abhängigkeit zueinander steht die Gesetzgebung oben.

Die AGB ist danach (BGB) auszurichten und ist Dreh- und Angelpunkt des Geschäftes, in der alles für alle möglichen Fälle verankert sein muss!
Und zwar verständlich zu allen Punkten und wenn ohne Erläuterung (Wiki war mein Vorschlag) zumindest in deutscher Sprache.
Der branchenübliche Jargon ist für Neueinsteiger -Newbies- unbekannt und wäre auf Insiderwissen beschränkt.
Wie z.B. Neueinsteiger keine Orientierung bei dem der AGB entgegenstehenden Ausrichtung zu einer bestimmten Welt (Discordia) finden,
in der Folge hier im Forum gewatscht werden, wegen dieser Unwissenheit.
Die Watschen hat aber der Betreiber verdient, der keinen Hinweis im Einstieg und vor Akzeptanz gibt. (Annahme).

Die gute, mir persönlich zu weit gehende Idee mit Multi-Accounts, wird sehr wahrscheinlich auf den anderen Welten deshalb auch noch mehr Freunde finden und der Einstieg dazu erleichtert. - Es bietet sich aufgrund des begrenzten Angebotes kaum eine bessere Möglichkeit als dies so umzusetzen, was nicht sein sollte.

AGB
Das mehrfach nicht zugestandene Widerspruchsrecht in der AGB - (Items-) Perlenkauf und Vertrag - ist eine Verbrauchertäuschung, die sich evtl. häufiger findet.
Zusätzlich wird hier in der AGB begründet - und zwar eindeutig falsch begründet, denn sofortige Verfügbarkeit ist kein guter Grund dafür, das Widerspruchsrecht
auszuklammern. Die Begründung selbst ist rechtswidrig, da ein Widerspruchsrecht nicht zu begründen ist.
Es könnte dann begründet sein, wenn ein sofortiger Verbrauch, Verderb, Raubkopie etc. in Frage käme.
Das ist ausgeschlossen hier.

Ganz im Gegenteil wird in der AGB ausgeführt, es handele sich um "Währung". Die wird gegen Geld ausgegeben. Und dies kann nicht nur Verbrauch zur Folge haben, auch wenn es zum Verbrauch bestimmt ist, sondern der Ausgleich könnte zurückverlangt werden in weltliche Zahlungsmittel, Geld ohne Zinsansprüche z.B..^^
Auf diese Art wird bereits seitens anderer Game-Dienstleister "geworben"
Diese arglistige Verbrauchertäuschung verhindert Widerspruch und der Anspruch bleibt gerade deshalb unbegrenzt bestehen.

Nun fällt diese Formulierung auf den ursprünglichen Betreiber zurück. Der neue Inhaber setzt es jedoch fort, da keine Änderung stattfand.
Im übrigen halte ich an meiner Meinung auch dahingehend fest, das ein anderer Inhaber auch mit Vertragsanpassung bestätigt sein sollte.
Es ist nur einer von mehreren Gründen.
Zur AGB selbst gilt, dass sie halbwegs verständlich formuliert und für den Durchschnittskunden lesbar sein müssen - nicht etwa interpretierbar und der Gesetzesgrundlage entsprechen ohne selbst Gesetze zu erfinden.
( auch - nicht abschliessend - wie von schonwiedertot - ausgeführt)- Wird es in Kraft gesetzt, dann durch AGB-Eintrag mit evtl Hinweis Sonderregelung - wie zu Discardia. Die FPC ist jedoch keine Sonderregelung, sie ist gültig, wenn sie erst gültig wäre - für alle.

Zurück zur FPC:

Hier gilt das Verbot überraschender Klauseln.

Zitat: Überraschende Klauseln sind Klauseln, die nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner mit diesen nicht rechnen musste. So sind zum Beispiel Klausel überraschend, die neben dem eigentlichen Vertragsinhalt weitere Pflichten begründen, die eigentlich wesentliche Vertragsbestandteile des Vertrages wären. Nicht überraschend sind Klauseln, wenn Sie einfach nur unüblich sind.
(Erläuterung zu "Pflichten" - hier z.B. kein Handel) - Farmen lassen.

Dann sind die unüblichen auch aufgeführt. IP-Sharing ist nun nicht unüblich, aber die Voraussetzungen werden üblicherweise in der AGB bereits genannt.
- die Einschränkungen sollten für alle gelten, dass macht schon die Praxis einfacher und die Gruppen werden nicht ausgegrenzt.
Das hier als Sitten genannte alle 4-Tage-Sitten ist natürlich kein Sitten, bei welchem ich darauf achte, dass die Insel keinen Schaden erleidet und dazu nur ein Blick auf mögliche atts habe. Dafür muss die Kreativ-Abteilung einen anderen Namen erfinden. friendly farmlook :) oso.

Detail und Meinungsaustausch wäre sicherlich gut bei Fortsetzung.
Die Meinung sollte vielleicht nicht einseitig geprägt sein, sondern dabei wäre eher besondere Rücksichtnahme auf Betroffene zu nehmen.

Je mehr hinein gezwängt wird in die Sonderregelung, je weniger kann eingehalten werden.
Und wenn bereits die zur Verfügung gestellte Software des Games eine ordentliche Übersicht nicht bietet, dann kann eine derartige Klausel auch nicht klaglos in der FPC Verwendung finden - :rolleyes:

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03.08.2014, 13:02

Wo hast du jemals AGBs gelesen die für ein "normal Sterblichen" verständlich waren?

AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen (juristisch)
FPC = Ingame Spielregeln (nichts juristisches)

Die FPC kann gar nicht rechtsgültig/unglülig sein, weil die Spielregeln von Spielemacher bestimmt werden können. - Wie das bei jedem Spiel der Fall ist.
Die AGBs hingegen, sind nur innerhalb gesetzlichem Rahmen zulässig. Sie bestimmen die Geschäftsbedingen des Betreibers mit dem Kunden. Sie dürfen jederzeit vom Betreiber geändert werden, ohne den Kunden zu informieren. Sich zu informieren ist Sache des Kunden. Der Betreiber ist nur verpflichtet dass die AGBs frei zugänglich sind, und das sind sie. (Bitte korrigiert mich falls ich falsch liege, bin mir aber ziemlich sicher dass das so ist. :)

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03.08.2014, 13:15

Der Betreiber muss den Kunden über eine Änderung der AGB informieren.
Die User müssen dem ja auch zustimmen und das geht nur, wenn der Betreiber den Usern Bescheid gibt.
Der Betreiber kann ja nicht einfach den AGB hinzufügen, dass das Spiel plötzlich 50€ im Monat kostet und er die Rechnung an die E-Mail-Adressen mit denen die Accounts verlinkt sind schickt, ohne jemandem ein Sterbenswörtchen zu erzählen.

Die FPC könnte schon rechtsgültig sein, denn es sind ja auch Regeln an die man sich halten muss, wenn man das Spiel spielen will.
Das Beispiel mit einem Gesellschaftsspiel wie Monopoly, welches man sich im Laden kauft, zieht hier nicht. HASBRO nimmt dir dein Monopoly nicht weg, wenn es merkt, dass du nicht nach seinen Regeln spielst.
Escaria hingegen macht das indem es deine Insel sperrt oder löscht. Das sollte ja irgendwie begründet sein, vor allem wenn du Geld in Perlen investiert hast und dass dann einfach durch Löschung futsch ist. Das gehört ja auch zum Geschäft und müsste in den AGB entsprechend vermerkt sein.

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03.08.2014, 14:26

Klar darf der Vertrag nur in nem gewissen Rahmen geändert werden.. Er kann nicht plötzlich Geld verlangen.

Hierfür steht folgender Satz in den AGBs, falls der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden ist:
"User haben das Recht, ihren Account jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und auch ohne Angabe von Gründen zu kündigen."

weiter steht:
"
Der User erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an dem jeweiligen Spiel in der jeweils aktuellen Fassung"

Der Support kann Sperren wen und wann er will, ohne die Angabe von Gründen (juristisch), da der User nur ein "Nutzungsrecht" hat. Man ist nicht "Eigentümer" seiner insel....

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schonwiedertot

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03.08.2014, 18:09

Nutzungsrecht bedeutet für mich, dass ich irgendwelche Rechte habe. Darf man mich dann wirklich noch unbegründet sperren?
Der Eigentümer darf den Mieter, der auch nur ein Nutzungsrecht hat, ja auch nicht unbegründet aus seiner Wohnung werfen.

Es wäre schätze ich wirklich einfacher, die FPC in den AGB als zusätzliche Regeln aufzuführen, als zu versuchen das Bestehende irgendwie in Einklang bringen zu wollen.
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Meine Meinung, ich halte mich da erst mal raus, bis jemand mir Gegenargumente geliefert hat. Wenn es keine gibt, warum dann nicht in die AGB aufnehmen..

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03.08.2014, 21:12

Hallo Zeolitis,

FPC und deren Inhalte sind genauso als juristischer Eingriff in das Spielgeschehen zu betrachten wie die vorrangigen AGB nur eine Erweiterung der in der AGB ausgesparten Dinge, welche schon deshalb keine Wirkung haben, weil sie dort nicht zur Kenntnis genommen werden können. Hätten sie keinerlei juristische Wirkung, könnte z.B. nicht gesperrt werden- Ausführung von schonwiedertot.

Sie sind aber auf Bestrafung hin ausgelegt und auf Einschränckungen, welche nicht in der AGB enthalten sind.
Von daher überraschend und das ist verboten. Die Geschäftsordnung muss, wenn sie vervollständigt wird, auch ausgehängt werden.

Das Verbot der überraschenden Klauseln kann und ist noch öfter in den AGB selbst enthalten.
Hier ist es extremer, wenn auch nicht binnen der AGB selbst "versteckt".
Es ist total ausgeblendet. Absurd.

Das Geld verlangt werden kann steht in den AGB, dass es zurückgewährt wird bei Widerspruch ist nicht möglich.
Hier hat der "kleine Prinz" dafür gesorgt, dass nichts mehr aus seiner Tasche fällt, was er sofort verbraucht hat, haha
Und dass der Erstattungsanspruch erhalten bleibt merkt doch keiner.
Es wird wie bei den Abzock-Geschäften auf die Unwissenheit der User gebaut.

Es geht auch nicht darum, ob ein Spieler in "Währung" investiert, oder nichts investiert, wie weltweit rund 95%.
Deshalb gab es z.B. in den Vorschlägen auch solche mit monatl. Investitionen zu gleichen Bedingungen - gehörte ich via Mail übrigens auch dazu.
Es geht um rechtlich zulässig - und zulässig ist das so nicht.

Es hat weitere Auswirkungen, wenn rechtlich einwandtfrei gestaltet würde.
Jeder einzelne Perlenumsatz muss mit Hinweis auf Widerspruchsrecht erfolgen, ist also vor Verbrauch oder teilweisem Verbrauch bei fristgerechtem
Widerspruch ganz oder in Teilen zurückzuerstatten.
Das macht Arbeit, deshalb ein guter Grund, das Gesetz zu brechen. Das Recht bleibt deshalb trotzdem erhalten.
Nur kaum einer weiß das und nimmt es in Anspruch. Es ist ja rechtswidrig als nicht widerspruchsfähig gestaltet.

Die jederzeitige Kündigungsmöglichkeit ist kein Ersatz für das Widerspruchsrecht, soll es aber evtl. Vorspiegeln.
Die aktuelle Fassung wird nur mit aktuell gehaltener AGB gewährleistet.
Der Hinweis sollte üblicherweise nach AGB per eMail erfolgen über Änderungen.
Hinweis auf Änderungen - Akzeptanz per Klick, dass gelesen und Einverständnis besteht.
Kein Einverständnis erteilt - schwebend und keine Selbstjustiz durch Sperre.

Das Forum dafür herzunehmen ist eher eine dieser verspielten rechtlich nicht haltbaren Formen.

Zumindest gibt es gute Gründe, die AGB nicht rechtswirksam zu gestalten und zu ändern.
Damit fliegen etlich statistisch noch gehaltene User heraus, die auch nicht mehr zu den Stammkunden gehören und deren Daten trotzdem
noch existieren .
Es ist ein KO-Kriterium.

Was ohnehin den so deutlich angepriesenen "Datenschutz" anbelangt, so ist der bereits mit Übergabe ohne unsere Zustimmung durch
nicht durchgeführte AGB-Änderung gebrochen.

An dieser Stelle - gleiche Welle.

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Zelolitis

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04.08.2014, 07:29

Pixie, wurdest du bei deiner Geburt gefragt, ob du mit den damals geltendenden Gesetzen einverstanden warst?

Wie oft wurdest du seit damals informiert, dass ein Gesetz geändert worden ist?


Ich wurde noch nie gefragt, und auch noch nie über ne Änderung informiert, aber trotzdem sind die Gesetze geltend. Es liegt an mir mich darüber zu informieren welche Gesetze geltend sind.

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04.08.2014, 10:14

Gesetz

Hi Zelo, danke für die Frage,

perfekte Stilvorlage :P

so einen Humor habe ich auch am liebsten.

Die Frage wirst Du am besten da los, wo auf Gesetze nicht geachtet wird.
Tschuldige, ich nehme grad wieder 100 gr. Lebendgewicht ab, vor Lachen, hihi

Mach Dir aber nichts daraus, bin nicht von heute auf morgen durch div. Hilferufe auf den Kopf gefallen.
Wenn Du erst mehr Gelegenheit hast und Dich auch mit einigen Dingen diesbezgl. beschäftigt hast und gelöst hast.
wird sich Dein Blickwinkel etwas erweitern. Perfekt wird es nie - das ist auch nicht nötig.
Generell heisst das immer, dass man auch die Bereitschaft hat sich damit näher zu befassen, wenn man sich schon nicht betroffen fühlt.
Nimm Dir vielleicht dazu einfach ein paar AGBs aus verschiedenen europ. Ländern als Sichtvorlage und
notiere die Unterschiede. Hier im Fischbecken eingesperrt kann das sonst nicht gelingen.
Hier sehe ich trotz der schon gezeigten Erkenntnis nur Ignoranz der Gesetze.
Und das kann dann nur Absicht sein.

lg

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Paulchen_Panter

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04.08.2014, 10:20

hmm... bin auch der Meinung, das die AGB und die FPC zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Das eine regelt gesetzlich die Benutzung der gesamten Plattform und das andere sind einfach nur Spielregeln. Man könnte in den AGB einen Verweiß auf die Spielregeln einfügen oder beim erstellen eines Accounts gleich darauf hinweisen. Übernimmt man aber die FPC in die AGB dürften Welten wie Discordia nicht existieren, da das dann der erweiterten AGB komplett widersprechen würde.


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Zelolitis

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