Übergeordnet bleibt die Fragwürdigkeit rechtlich haltbarer Plazierung einschränkender Bedingungen im Forum für Nutzergemeinschaften.
Da die dafür geschaffene juristische Grundlage nach deutschen Recht von wahrscheinlich einer zumindest juristisch gebildeten Person erstellt wurde, die selbst von Escaria in der Vergangenheit nicht erfasst wurde, nicht erfasst hinsichtlich Verständlichkeit und Umsetzung des Auskunftsrechtes, bleiben nach wie vor, unabhängig von der Gestaltung, Fixierung mindest durch Hinweis in AGB mit Einverständnis erforderlich.
Hier rate ich zu rechtlicher Beratung die immer durch vorhandene Versicherung abgedeckt sein sollte oder auch dafür ein online-Portal zu nutzen, statt Hinterhofpraxis.
Es kann sein, dass die uns ersichtlichen statistischen Werte nicht mit denen der Verkaufsstatistik einher gehen, so dass der Versuch auf Texcoco positiv verläuft und diese genannte Mehrzahl zufrieden ist. Bislang führten jedoch alle Änderungen, und das steht dieser Vermutung entgegen, die von Escaria unternommen wurden in die andere Richtung.
Poskok hatte in anderem Zusammenhang den Gedanken geäussert, dass die AGB dadurch ebenfalls nichtig werden könnte.
Diese Form der Aufhebung halte ich für bedenkenswert. Es werden deshalb eher Sandkastenspiele bleiben, auch wenn es technisch funktioniert.